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§ 2 - Kristallglaskennzeichnungsgesetz (KrGlasKennzG k.a.Abk.)
G. v. 25.06.1971 BGBl. I S. 857; zuletzt geändert durch Artikel 355 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 30.12.1971; FNA: 772-2 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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Geltung ab 30.12.1971; FNA: 772-2 Sonstiges Wirtschaftsrecht
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§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.
- Hochbleikristall ein Glas, das mindestens 30 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 3,00 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,545 beträgt;
- 2.
- Bleikristall ein Glas, das mindestens 24 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 2,90 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,545 beträgt;
- 3.
- Preßbleikristall (Bleikristall gepreßt) ein gepreßtes Glas, das mindestens 18 vom Hundert Bleioxyd (PbO) enthält, eine Dichte von mindestens 2,70 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,520 beträgt;
- 4.
- Kristallglas ein Glas, das entweder
- a)
- Bleioxyd (PbO), Bariumoxyd (BaO), Kaliumoxyd (K2O) oder Zinkoxyd (ZnO) allein oder zusammen in Höhe von mindestens 10 vom Hundert enthält, eine Dichte von mindestens 2,45 hat und dessen auf den Natrium-D-Strahl bezogene Brechungszahl mindestens 1,520 beträgt oder
- b)
- Bleioxyd (PbO), Bariumoxyd (BaO) oder Kaliumoxyd (K2O) allein oder zusammen in Höhe von mindestens 10 vom Hundert enthält, eine Dichte von mindestens 2,40 und eine Oberflächenhärte nach Vickers von 550 ± 20 hat.
(2) Die in Absatz 1 genannten chemischen und physikalischen Eigenschaften sind nach den in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Methoden zu bestimmen.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in der Anlage aufgeführten Bestimmungsmethoden der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen, sofern dies zur Erfüllung von Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist und der Vereinfachung oder der sonstigen Verbesserung der Messung dient.
Text in der Fassung des Artikels 355 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015
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Frühere Fassungen von § 2 Kristallglaskennzeichnungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 355 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 180 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 Kristallglaskennzeichnungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KrGlasKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KrGlasKennzG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 KrGlasKennzG Kennzeichnung
... Wer Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt (§ 4 Abs. 2 ... 30 v.H." "Krystal 30 v.H." für Erzeugnisse nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, "Bleikristall 24 v.H." "Lead crystal 24 ... 24 v.H." "Krystal 24 v.H." für Erzeugnisse nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, "Preßbleikristall" "Bleikristall ... gleichem Schriftbild erscheinen müssen) für Erzeugnisse nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, "Kristallglas" für Erzeugnisse ... Nr. 3, "Kristallglas" für Erzeugnisse nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 zu verwenden. Zusätzlich zu einer dieser ... Glasart in einer anderen Sprache erfolgen. (2) Für Erzeugnisse, die die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, dürfen die Bezeichnungen des Absatzes 1 ...
§ 4 KrGlasKennzG Verwendung von zusätzlichen Symbolen
... Werden für Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art die Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 verwendet, so dürfen ... folgenden Symbole verwendet werden: für Hochbleikristall und Bleikristall (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2) ein rundes goldfarbenes Etikett mit einem Durchmesser von mindestens 1 cm; ... Etikett mit einem Durchmesser von mindestens 1 cm; für Kristallglas (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) ein quadratisches silberfarbenes Etikett mit einer Seitenlänge von ... Etikett mit einer Seitenlänge von mindestens 1 cm; für Kristallglas (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b) ein gleichseitiges silberfarbenes Dreieck mit einer Seitenlänge von ... auf demselben Etikett angebracht werden. (3) Für Erzeugnisse, die die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale nicht aufweisen oder für die nicht die Bezeichnungen nach ...
§ 5 KrGlasKennzG Anbringen anderer Aufschriften
... als Eigenschaftswort enthalten und 1. weist das Erzeugnis die in § 2 Abs. 1 festgelegten Merkmale auf, so sind unmittelbar neben der Aufschrift die Bezeichnungen nach ... 3 Abs. 1 deutlich lesbar anzubringen, 2. weist das Erzeugnis die in § 2 Abs. 1 festgelegten Merkmale nicht auf, so ist die stoffliche Beschaffenheit des Erzeugnisses ...
§ 7 KrGlasKennzG Ordnungswidrigkeiten
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Erzeugnisse der in § 2 Abs. 1 genannten Art gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, einführt oder sonst in ... 2. entgegen § 3 Abs. 2 für Erzeugnisse, die die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale nicht aufweisen, eine der Bezeichnungen nach § 3 Abs. 1 ... 3. entgegen § 4 Abs. 3 für Erzeugnisse, die nicht die in § 2 Abs. 1 aufgeführten Merkmale aufweisen oder für die nicht die Bezeichnungen nach § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 180 9. ZustAnpV Kristallglaskennzeichnungsgesetz
... In § 2 Abs. 3 des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes vom 25. Juni 1971 (BGBl. I S. 857), das zuletzt ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 355 10. ZustAnpV Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes
... In § 2 Absatz 3 des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes vom 25. Juni 1971 (BGBl. I S. 857), das zuletzt ...
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