Artikel 20 - GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 20 ändert mWv. 23. Juli 2015 GKV-SolG Artikel 8

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 0 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 30 tritt am zweiten Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 82 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

(5) Artikel 1 Nummer 16 und Artikel 5 Nummer 1 und 3 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

(6) Die Artikel 2 und 19 treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

(7) Artikel 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3853), das zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, tritt am Tag nach der Verkündung*) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2015.



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