Artikel 23 - 6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)

Artikel 23 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2017 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a, Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4, 5 Nummer 1 bis 4, 6 bis 11, 13 bis 16, die Artikel 6 und 7 bis 9, 11 bis 12a und 19 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 22 und 23 und Artikel 5 Nummer 12 treten am 1. Januar 2019 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. November 2016.



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