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§ 26 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

V. v. 16.11.1970 BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38; aufgehoben durch § 53 Abs. 2 V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Geltung ab 01.03.1971; FNA: 9233-1 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 26 Fußgängerüberwege



(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

(2) Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müßten.

(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.



 

Zitierungen von § 26 StVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.09.2009)
... nach § 25 Abs. 1 bis 4, b) an Fußgängerüberwegen nach § 26 oder c) auf Brücken nach § 27 Abs. 6, 25. den Umweltschutz nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.08.2009 BGBl. I S. 2631
Artikel 3 46. StVRÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 2) das Verhalten an Fußgängerüber- wegen (§ 26 , § 41 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 Abschnitt 9)  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 1 - 167 BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der StVO (vom 04.12.2010)
... herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt § 26 Abs. 1, 3 § 49 Abs. 1 Nr. 24. Buchstabe b 80 €  ... stockendem Verkehr auf einen Fußgängerüberweg gefahren § 26 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b 5 €  ...

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 01.09.2009)
... 2) das Verhalten an Fußgängerüber- wegen (§ 26 , § 41 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 2 Abschnitt 9) ...