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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 26 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 26 Grubengas
(1) Für Strom aus Grubengas beträgt die Vergütung
- 1.
- bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 1 Megawatt 6,84 Cent pro Kilowattstunde,
- 2.
- bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 4,93 Cent pro Kilowattstunde und
- 3.
- ab einer Bemessungsleistung von mehr als 5 Megawatt 3,98 Cent pro Kilowattstunde.
(2) Die Pflicht zur Vergütung besteht nur, wenn das Grubengas aus Bergwerken des aktiven oder stillgelegten Bergbaus stammt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien G. v. 28. Juli 2011 BGBl. I S. 1634, 2255 m.W.v. 1. Januar 2012
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Frühere Fassungen von § 26 EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 26 EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 16 EEG Vergütungsanspruch (vom 01.04.2012)
... erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 ...
§ 18 EEG Vergütungsberechnung (vom 01.04.2012)
... Leistung der Anlage vergütet wird, bestimmt sich 1. bei den §§ 23 bis 28 jeweils anteilig nach der Bemessungsleistung der Anlage und 2. bei dem § 32 ...
§ 20 EEG Absenkungen von Vergütungen und Boni (vom 01.04.2012)
... Die Vergütungen und Boni nach den §§ 23 bis 31 gelten unbeschadet des § 66 für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2013 in ... 25 und 27c Absatz 2) ab dem Jahr 2013: um 1,5 Prozent, 4. Grubengas (§ 26 ) ab dem Jahr 2013: um 1,5 Prozent, 5. Biomasse (§ 27 Absatz 1, §§ 27a, ...
§ 33h EEG Anzulegender Wert bei der Marktprämie (vom 01.01.2012)
... vermarkteten Strom bei der konkreten Anlage im Fall einer Vergütung nach den §§ 23 bis 33, auch unter Berücksichtigung der §§ 17 bis 21, tatsächlich in Anspruch ...
§ 35 EEG Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... der von Netzbetreibern nach § 16 vergüteten Strommenge entsprechend den §§ 16 bis 33 verpflichtet. (1a) Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber sind ferner zur ...
§ 36 EEG Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung nach den §§ 16 bis 33, bis auch diese Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert ...
§ 39 EEG Verringerung der EEG-Umlage (vom 01.04.2012)
... a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 ... bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 nur bis zu der Höhe des aggregierten Bedarfs der gesamten belieferten ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 58 EEG Verbraucherschutz
... gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die §§ 16 bis 33 entsprechend. ...
§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012)
... insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern nur die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die ...
§ 64f EEG Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 01.04.2012)
... und Letztverbraucher gelieferte Strom mindestens Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 sein muss, damit die Verringerung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann; hierbei ...
Anlage 4 EEG Höhe der Marktprämie (vom 01.04.2012)
... Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie nach den §§ 23 bis 28 2.1.1 Die Höhe des energieträgerspezifischen Referenzmarktwerts ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 1 EAG EE Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... gesamte von ihnen gelieferte Strommenge, mindestens 50 Prozent Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 liefern." 4. § 55 wird wie folgt gefasst: „§ 55 ...
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 14.11.2018 BGBl. I S. 1850
Artikel 3 TierGesGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Fassung für den nicht berücksichtigten Zeitraum. Ein Anspruch nach den §§ 24 bis 27a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Juli 2014 geltenden Fassung bleibt im ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung sind die §§ 19, 20, 23 bis 33 und 66 sowie die Anlagen 1 bis 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... werden. Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, mindestens nach Maßgabe der §§ 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 abgenommen ... Leistung der Anlage vergütet wird, bestimmt sich 1. bei den §§ 23 bis 28 jeweils anteilig nach der Bemessungsleistung der Anlage und 2. bei dem § ... Vergütungen und Boni (1) Die Vergütungen und Boni nach den §§ 23 bis 31 gelten unbeschadet des § 66 für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2013 in ... 25 und 27c Absatz 2) ab dem Jahr 2013: um 1,5 Prozent, 4. Grubengas (§ 26 ) ab dem Jahr 2013: um 1,5 Prozent, 5. Biomasse (§ 27 Absatz 1, §§ 27a, ... aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt." 18. Die §§ 23 bis 33 werden durch folgende §§ 23 bis 33 ersetzt: „§ 23 ... ergibt." 18. Die §§ 23 bis 33 werden durch folgende §§ 23 bis 33 ersetzt: „§ 23 Wasserkraft (1) Für Strom aus ... einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 5,89 Cent pro Kilowattstunde. § 26 Grubengas (1) Für Strom aus Grubengas beträgt die Vergütung ... vermarkteten Strom bei der konkreten Anlage im Fall einer Vergütung nach den §§ 23 bis 33, auch unter Berücksichtigung der §§ 17 bis 21, tatsächlich in Anspruch ... der von Netzbetreibern nach § 16 vergüteten Strommenge entsprechend den §§ 16 bis 33 verpflichtet. (1a) Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber sind ferner zur ... einen Anspruch auf Abnahme und Vergütung nach den §§ 16 bis 33, bis auch diese Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert ... a) mindestens 50 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 und b) mindestens 20 Prozent des Stroms ist Strom im Sinne der §§ 29 ... bei der Berechnung der Anteile nach Halbsatz 1 darf Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 nur bis zu der Höhe des aggregierten Bedarfs der gesamten belieferten ... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ... insbesondere den Übertragungsnetzbetreibern nur die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die ... und Letztverbraucher gelieferte Strom mindestens Strom im Sinne der §§ 23 bis 33 sein muss, damit die Verringerung der EEG-Umlage in Anspruch genommen werden kann; hierbei ... Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas, Grubengas, Biomasse und Geothermie nach den §§ 23 bis 28 2.1.1 Die Höhe des energieträgerspezifischen Referenzmarktwerts ...
Artikel 2 EENG Änderung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
... Vermarktung Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach den §§ 16 bis 33 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Strom nur am vortägigen oder ...
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