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§§ 27a - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
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§§ 27a bis 29 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023
Frühere Fassungen von §§ 27a KWKG 2023
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237 |
aktuell vorher | 21.12.2018 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17.12.2018 BGBl. I S. 2549 |
aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106 |
aktuell | vor 01.01.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von §§ 27a KWKG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 27a KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KWKG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33a KWKG 2023 Verordnungsermächtigungen zur Ausschreibung der Zuschlagzahlungen für KWK-Anlagen (vom 01.01.2023)
... den finanziellen Ausgleich zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... und Begrenzung der Zuschlagzahlungen". d) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 Finanzierung der ... § 27 Begrenzung der Höhe der Zuschlagszahlungen § 27a (weggefallen) § 27b (weggefallen) § 27c (weggefallen) § ... vor den Ansprüchen auf KWK-Zuschlag der KWK-Anlagen aus dem Prognosejahr. §§ 27a bis 29 (weggefallen)". 20. § 30 wird wie folgt geändert: a) ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Ausfuhrkontrolle zur Überprüfung". f) Die Angaben zu den §§ 26 bis 29 werden wie folgt gefasst: „§ 26 KWKG-Umlage § 26a ... § 27 Begrenzte KWKG-Umlage bei stromkostenintensiven Unternehmen § 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen § 27b ... für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 ... ersetzt. 27. Die §§ 26 bis 28 werden durch die folgenden §§ 26 bis 28 ersetzt: „§ 26 KWKG-Umlage (1) Die Netzbetreiber sind ... d) die prognostizierten Stromabgaben an Letztverbraucher, die nach den §§ 26, 27a , 27b oder § 27c Absatz 1 umlagepflichtig sind, und e) die prognostizierten ... müssen innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden. § 27a Begrenzte KWKG-Umlage bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (1) Für ... des vorangegangenen Kalenderjahres im Bereich ihres Netzes, die nach den §§ 26, 27a , 27b oder § 27c Absatz 1 umlagepflichtig gewesen sind, 3. die KWK-Strommengen ... in einer Anlage erzeugt wurde, die ausschließlich Strom mit Kuppelgasen erzeugt nach § 27a Absatz 1,". cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 7 und die Wörter ... nach § 4 abnehmen, b) die KWKG-Umlage nach § 26 Absatz 1, den §§ 27a , 27b und 27c Absatz 1 und § 36 ordnungsgemäß erheben und c) den ... die Entschädigung zu regeln, 8. von den §§ 26 bis 29 abweichende Regelungen zu den Kostentragungspflichten und dem bundesweiten Ausgleich der ... wie folgt gefasst: „(12) Die Begrenzung der KWKG-Umlage nach den §§ 27 bis 27c darf erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 2 EEGuaÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... der KWKG-Umlage entsprechend anzuwenden." 14. Dem § 27a wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Beträgt bei einem Unternehmen ...
Artikel 3 EEGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Satz ersetzt: „Für den Aufschlag nach Satz 1 sind die §§ 26a bis 28 und 30 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes entsprechend anzuwenden." ...
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