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§ 27d - Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 830-2 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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Geltung ab 01.01.1982; FNA: 830-2 Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
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§ 27d
(1) Als Hilfen in besonderen Lebenslagen erhalten Beschädigte und Hinterbliebene
- 1.
- Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage,
- 2.
- Hilfen zur Gesundheit,
- 3.
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
- 4.
- Blindenhilfe,
- 5.
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.
(2) Leistungen können auch in anderen besonderen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel unter Berücksichtigung des Zweckes der Kriegsopferfürsorge rechtfertigen.
(3) 1Für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Absatz 1 Nummer 3 gilt Teil 2 Kapitel 1 bis 7 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. 2Für die übrigen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach Absatz 1 gelten die §§ 47, 49 bis 52, das Achte Kapitel und die §§ 72, 74 und 88 Absatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. 3Die Leistungen nach Absatz 1 sind unter Berücksichtigung der Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen zu erbringen. 4Die §§ 10 bis 24a bleiben unberührt. 5Blindenhilfe kommt nur in Betracht, soweit nicht eine Pflegezulage nach § 35 wegen schädigungsbedingter Blindheit erbracht wird. 6Erhalten blinde Menschen eine Pflegezulage nach § 35 aus anderen Gründen, wird sie bis zu dem in § 72 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch genannten Umfang auf die Blindenhilfe angerechnet. 7Leistungen nach § 43a des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie gleichartige Leistungen nach anderen Vorschriften gehen den Leistungen der Kriegsopferfürsorge vor.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für Hinterbliebene, die wegen Behinderung der Hilfe bedürfen.
(5) 1Für den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gelten anstelle des § 25c Absatz 1 und 2 sowie der §§ 25d bis 25f die Bestimmungen von Teil 2 Kapitel 9 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. 2Abweichend von § 136 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist ein Beitrag zu den Aufwendungen aufzubringen, wenn das Einkommen nach § 135 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch überwiegend
- 1.
- aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt wird und 100 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt,
- 2.
- aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt wird und 90 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt oder
- 3.
- aus Renteneinkünften erzielt wird und 75 Prozent der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch übersteigt.
(6) 1Bei der Festsetzung der Einkommensgrenze tritt bei der Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an die Stelle des Grundbetrages nach § 25e Absatz 1 Nummer 1 ein Grundbetrag in Höhe von 8,5 Prozent des Bemessungsbetrages. 2Der Familienzuschlag beträgt 40 Prozent des Grundbetrages nach § 25e Absatz 1 Nummer 1. 3Für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner beträgt der Familienzuschlag 2,13 Prozent des Bemessungsbetrages, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner blind sind oder die Voraussetzungen des § 72 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erfüllen oder so schwer behindert sind, dass sie als Beschädigte die Pflegezulage nach den Stufen III bis VI nach § 35 Absatz 1 Satz 4 erhielten.
(7) Für den Einsatz von Einkommen bei der Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gilt § 150 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften G. v. 30. November 2019 BGBl. I S. 1948 m.W.v. 1. Januar 2020
Frühere Fassungen von § 27d BVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 27d BVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27d BVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BVG (vom 06.12.2019)
... (§§ 10 bis 24a), 2. Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27l), 3. Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34) und Pflegezulage (§ ... am Arbeitsleben nach den §§ 26 und 26a, 3. Leistungen zur Teilhabe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 , 4. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 26c einschließlich der Hilfe zur ...
§ 11 BVG (vom 21.12.2007)
... Leistungen zur Rehabilitation, die nicht zu den Leistungen nach den §§ 11a, 26 und 27d gehören; für diese ergänzenden Leistungen gelten die Vorschriften für die ...
§ 25b BVG (vom 21.12.2007)
... 27b), 9. Wohnungshilfe (§ 27c), 10. Hilfen in besonderen Lebenslagen ( § 27d ). Wird die Leistung in einer stationären oder teilstationären ...
§ 25e BVG (vom 01.01.2017)
... 26 Abs. 5 Satz 2, § 26b Abs. 4, § 26c Absatz 5, § 27 Abs. 2 letzter Satz und § 27d Abs. 5 bleiben unberührt. (4) Bei Aufenthalt in einer stationären ...
§ 25f BVG (vom 01.01.2023)
... § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 4 sowie von allen Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte mit Ausnahme der ergänzenden ... § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 4 sowie von allen Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte mit Ausnahme der ergänzenden ...
§ 26 BVG (vom 01.01.2020)
... nach § 27f der Einsatz von Einkommen abweichend von § 25e Abs. 1 und 2 sowie § 27d Abs. 5 bestimmt und von Einsatz und Verwertung von Vermögen ganz oder teilweise abgesehen werden. ...
§ 26b BVG
... ständige ärztliche Betreuung erfordert hat, ist bei der Festsetzung der Einkommensgrenze § 27d Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 entsprechend ...
§ 27f BVG
... Art, Ausmaß und Dauer der Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27e) sowie das Verfahren zu ...
§ 27h BVG (vom 01.01.2020)
... des § 25e Abs. 1, § 25f Abs. 1 bis 4, § 26b Abs. 4, § 26c Absatz 5 sowie § 27d Abs. 5 einzusetzen haben. Der Übergang des Anspruchs gegen einen nach bürgerlichem ... Pflege erhalten, gegenüber ihren Eltern geht wegen Leistungen nach den §§ 26c und 27d mit Ausnahme der Leistung nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 nur in Höhe von bis zu 26 Euro ... Eltern geht wegen Leistungen nach den §§ 26c und 27d mit Ausnahme der Leistung nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 nur in Höhe von bis zu 26 Euro monatlich, wegen Leistungen nach § 27a nur in Höhe ...
§ 64b BVG (vom 01.01.2017)
... mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums weitere in den §§ 26 bis 27d genannte Leistungen erbracht ...
§ 88 BVG Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke (vom 06.12.2019)
... 2019 in einer stationären Einrichtung leben und Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 beziehen, 2. die nach § 27a leistungsberechtigt sind und 3. denen im ...
Zitat in folgenden Normen
Erstes Überleitungsgesetz
neugefasst durch B. v. 28.04.1955 BGBl. I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 13 G. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2317
§ 1 1. ÜblG
... jedoch die Aufwendungen für die Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27e des Bundesversorgungsgesetzes nur zu 80 vom Hundert, soweit nicht die Leistungen der ...
Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 9 PflegeVG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... nach anderen Rechtsvorschriften erhält. Auf das Pflegegeld sind Leistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 7 oder ihnen gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften mit 70 vom ... Pflege, wenn der in Absatz 8 Satz 1 oder 2 genannte Schweregrad der Hilflosigkeit besteht, § 27d Abs. 5 Satz 1 Buchstabe a und Satz 2, b) bei dem Pflegegeld nach Absatz 8 Satz 3, ... 5 Satz 1 Buchstabe a und Satz 2, b) bei dem Pflegegeld nach Absatz 8 Satz 3, § 27d Abs. 5 Satz 1 Buchstabe b sowie § 27d Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend ... b) bei dem Pflegegeld nach Absatz 8 Satz 3, § 27d Abs. 5 Satz 1 Buchstabe b sowie § 27d Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden. (12) Bei der Hilfe zur Pflege ... „§ 26c Abs. 7 Satz 1 und Abs. 9 Satz 1 und 2" ersetzt. 9. In § 27d Abs. 7 wird die Angabe „§ 26c Abs. 9" durch die Angabe „§ 26c Abs. ...
Soldatenentschädigungsgesetz (SEG)
Artikel 1 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3933
§ 84 SEG Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
... sowie 5. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes . (3) Soweit die Weiterbewilligung der Leistung für Zeiten ab dem 1. Januar 2024 ... 1 des Sozialgesetzbuchs Vierzehntes Buch tritt, 2. an die Stelle des Grundbetrags nach § 27d Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Vierfachen der ... des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch tritt, 3. an die Stelle des Grundbetrags nach § 27d Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Achtfachen der ...
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 88 SVG Beschädigtenversorgung (vom 01.01.2024)
... Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes, die eine grundsätzliche, über den Einzelfall ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht. (5) In Angelegenheiten nach Teil 3 sind ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und in Angelegenheiten nach § 41 Absatz 2 sind ...
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 195
§ 145 SGB XIV Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen (vom 01.01.2024)
... sowie 5. die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 . (3) Soweit die Weiterbewilligung der Leistung für Zeiten ab dem 1. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 14 BTHG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... „§ 66 Absatz 1 Satz 1 oder § 67 Absatz 1" ersetzt. 5. § 27d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter ...
Artikel 15 BTHG Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020 (vom 06.12.2019)
... § 27d Absatz 3 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 6 ...
Angehörigen-Entlastungsgesetz
G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2135
Artikel 6 AEntlG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 3 werden nach der Angabe „27d" die Wörter „mit Ausnahme der Leistung nach § 27d Absatz 1 Nummer 3" ...
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 12 PSG III Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... der Einkommensgrenze sind folgende Regelungen entsprechend anzuwenden: 1. § 27d Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 bei der Pflege in einer stationären Einrichtung, wenn sie ... Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 oder 3 und 2. § 27d Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 sowie Satz 2 und 3 bei dem Pflegegeld für Pflegebedürftige der ... des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind zu berücksichtigen." 7. § 27d wird wie folgt geändert: a) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 3 SVReformG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... 1 des Sozialgesetzbuchs Vierzehntes Buch tritt, 2. an die Stelle des Grundbetrags nach § 27d Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Vierfachen der ... Zwölften Buches Sozialgesetzbuch tritt, 3. an die Stelle des Grundbetrags nach § 27d Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung ein Betrag in Höhe des Achtfachen der ...
Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 7b TAMGEG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... c) der Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches, § 35a des Achten Buches oder § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes erhält und d) der keine Leistungen nach § 113 Absatz 6 des Neunten Buches ... gegen Entgelt nach Teil 2 des Neunten Buches, § 35a des Achten Buches oder § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes erbringen und 4. ihnen durch die Begleitung ein Verdienstausfall entsteht. ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 1 BVGuaÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Arbeitsleben nach den §§ 26 und 26a, 3. Leistungen zur Teilhabe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3, 4. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 26c ... an Schwerstpflegebedürftige nach § 26c Absatz 8 Satz 3, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 4 sowie von allen übrigen Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte mit ... das Wort „Kapitel" durch das Wort „Kapitels" ersetzt. 14. § 27d Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „das ... mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums weitere in den §§ 26 bis 27d genannte Leistungen erbracht werden." 24. § 64c wird wie folgt ...
Artikel 2 BVGuaÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... § 27a des Bundesversorgungsgesetzes und bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes, die den Lebensunterhalt umfassen, beträgt der Freibetrag ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 1 ReRaG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 4 sowie von allen Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte mit Ausnahme der ergänzenden ... § 26c Absatz 1 für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 oder 5, von Blindenhilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 4 sowie von allen Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte mit Ausnahme der ergänzenden ... von Vermögen Absatz 2." c) Absatz 5 wird aufgehoben. 2. § 27d Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 2. bei Leistungsberechtigten, die Leistungen nach § 26c Abs. 8 Satz 3 oder § 27d Abs. 1 Nr. 4 beziehen, sowie bei Sonderfürsorgeberechtigten im Sinne des § 27e 40 vom ... nach anderen Vorschriften erhalten. Auf das Pflegegeld sind anzurechnen: Leistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 4 oder ihnen gleichartige Leistungen nach anderen Vorschriften mit 70 vom Hundert, ... Wort erbracht" ersetzt. b) Satz 4 wird aufgehoben. 27. § 27d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter Hilfe ... Absatz 6 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe § 27d Abs. 5" durch die Angabe Absatzes 5" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die ... die Angabe Absatzes 5" ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe § 27d Abs. 1" durch die Angabe Absatzes 5 Satz 1" ersetzt. 28. § 27e ... Pflege erhalten, gegenüber ihren Eltern geht wegen Leistungen nach den §§ 26c und 27d nur in Höhe von bis zu 26 Euro monatlich, wegen Leistungen nach § 27a nur in Höhe ...
Artikel 18 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
... wirtschaftliche Lebensgrundlage fehlt oder gefährdet ist, können Leistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 1 des Bundesversorgungsgesetzes zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage ...
Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 2 SozRAnpG 2020 Änderung des Bundesteilhabegesetzes
... „Artikel 15 Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020 § 27d Absatz 3 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt durch Artikel 6 ...
Artikel 5 SozRAnpG 2020 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 2019 in einer stationären Einrichtung leben und Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 27d Absatz 1 Nummer 3 beziehen, 2. die nach § 27a leistungsberechtigt sind und 3. denen im ...
Artikel 6 SozRAnpG 2020 Weitere Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020
... durch die Wörter „§ 121 des Neunten Buches" ersetzt. 4. § 27d Absatz 5 bis 7 wird wie folgt gefasst: „(5) Für den Einsatz von Einkommen und ...
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 5b SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „ § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes " durch die Wörter „Leistungen nach dem Sechsten Kapitel des Vierzehnten ... In Nummer 3 wird das Komma und werden die Wörter „§ 35a des Achten Buches oder § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes " durch die Wörter „oder § 35a des Achten Buches und keine Leistungen nach dem ...
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 37 SozERG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (vom 14.06.2023)
... 2 Nummer 2 werden die Wörter „Kriegsopferfürsorge unter den Voraussetzungen des § 27d Absatz 1 Nummer 3 des Bundesversorgungsgesetzes " durch die Wörter „Sozialen Entschädigung unter den Voraussetzungen des ... dem Vierzehnten" eingefügt und die Wörter „oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes " gestrichen. 15. Nach § 241 Absatz 9 wird folgender Absatz 10 ...
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 BVZustÜG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... durchgeführt. Soweit die Versorgung in der Erbringung von Leistungen nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, wird der Dritte Teil von den für die ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht. (6) In Angelegenheiten nach Absatz 1, ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und in Angelegenheiten nach § 41 Absatz 2 sind ... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, und bei Streitigkeiten in Angelegenheiten nach ...
Artikel 2 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht, ist die Bundeswehrverwaltung ...
Artikel 3 BVZustÜG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016
... Arbeit und Soziales in Angelegenheiten der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes, die eine grundsätzliche, über den Einzelfall ...
Artikel 4 BVZustÜG Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht," gestrichen. (2) § 51 des ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1063; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 353
Artikel 7 2. BPersVGuaÄndG Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... nicht in der Erbringung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27j des Bundesversorgungsgesetzes besteht," gestrichen. f) Folgender Absatz 8 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
neugefasst durch B. v. 07.01.1985 BGBl. I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 15 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 6 OEG Zuständigkeit und Verfahren (vom 20.12.2019)
... von Leistungen besteht, die den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27h des Bundesversorgungsgesetzes ...
§ 7 OEG Rechtsweg
... von Leistungen besteht, die den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27h des Bundesversorgungsgesetzes entsprechen, ist der Verwaltungsrechtsweg ...
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 165 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 42 SGB IX Zuständigkeit für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
... 2. die Träger der Kriegsopferfürsorge unter den Voraussetzungen des § 27d Abs. 1 Nr. 3 des Bundesversorgungsgesetzes, 3. die Träger der ...
§ 45 SGB IX Leistungen zum Lebensunterhalt (vom 01.04.2012)
... (6) Die Träger der Kriegsopferfürsorge leisten in den Fällen des § 27d Abs. 1 Nr. 3 des Bundesversorgungsgesetzes ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § ...
§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle (vom 01.01.2013)
... und Vierten Kapitel des Zwölften Buches, dem Achten Buch oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten oder 3. die am 1. Oktober 1979 die ...
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
V. v. 16.01.1979 BGBl. I S. 80; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 28 KFürsV Eingliederungshilfe (vom 21.12.2007)
... Beschädigte erhalten als Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 27d Abs. 1 Nr. 3 des Bundesversorgungsgesetzes auch 1. Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere am ...
§ 28a KFürsV Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage (vom 01.01.2005)
... wirtschaftliche Lebensgrundlage fehlt oder gefährdet ist, können Leistungen nach § 27d Abs. 1 Nr. 1 des Bundesversorgungsgesetzes zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage ...
§ 42 KFürsV Geminderte Lebensstellung (vom 01.07.2011)
... § 27a des Bundesversorgungsgesetzes und bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes, die den Lebensunterhalt umfassen, beträgt der Freibetrag ...
§ 45 KFürsV Besondere Tatkraft bei Erzielung von Erwerbseinkommen (vom 01.07.2011)
... § 27a des Bundesversorgungsgesetzes und bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes, die den Lebensunterhalt ...
§ 47 KFürsV Dauer des Bedarfs (vom 01.07.2011)
... § 27a des Bundesversorgungsgesetzes und bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes, die den Lebensunterhalt ...
§ 51 KFürsV Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung (vom 01.07.2011)
... Buches Sozialgesetzbuch und für die Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes § 26 Abs. 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch unter ...
§ 52 KFürsV Rundungsvorschriften (vom 25.07.2017)
... sind die Beträge nach § 25e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Bundesversorgungsgesetzes und § 27d Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes jeweils auf volle Euro zu runden. Entsprechendes gilt für die Feststellung des ...
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