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§ 2a - Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG)
G. v. 29.04.2022 BGBl. I S. 698 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2018
Geltung ab 01.06.2022, abweichend siehe § 8; FNA: 8601-10 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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Geltung ab 01.06.2022, abweichend siehe § 8; FNA: 8601-10 Ergänzende Vorschriften zum SGB
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§ 2a Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses
(1) 1Die Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses richtet sich im Fall des § 1 Absatz 1 Satz 2 nach der Anzahl der bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Haushaltsmitglieder nach den §§ 5 und 6 des Wohngeldgesetzes. 2Der Heizkostenzuschuss beträgt für
- 1.
- ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 415 Euro,
- 2.
- zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 540 Euro,
- 3.
- jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied 100 Euro.
(2) In den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 3 Satz 3 beträgt der zweite Heizkostenzuschuss 345 Euro.
(3) Kommt es innerhalb des Zeitraums 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 zu einer Veränderung der maßgeblichen Anzahl der bei der Wohngeldbewilligung berücksichtigten Haushaltsmitglieder, so ist für die Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses der letzte Monat des Zeitraums maßgebend, für den Wohngeld bewilligt wurde.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch G. v. 9. November 2022 BGBl. I S. 2018 m.W.v. 16. November 2022
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Frühere Fassungen von § 2a HeizkZuschG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.11.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 09.11.2022 BGBl. I S. 2018 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2a HeizkZuschG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a HeizkZuschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HeizkZuschG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2018
Artikel 1 HeizkZuschGuaÄndG Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes
... durch das Wort „ersten" ersetzt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses ... ersetzt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses (1) Die Höhe des zweiten ...
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