Artikel 3 - Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung (DruckGRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 20. April 2016 6. ProdSV

(1) Artikel 1 tritt am 20. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt vom 25. Juni 1992 (BGBl. I S. 1171), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 19. Juli 2016 in Kraft.



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