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Treffer im Text:
§ 23 Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes (5 Treffer)
... hat dafür Sorge zu tragen, dass besondere zeitliche Belastungen bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes ausgeglichen werden. (2) Für jeden Kalendertag, an dem im Rahmen ...§ 21 Anordnung von Dienst (5 Treffer)
... Bei den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Tätigkeiten ist der Dienst im Voraus und für ganze Kalendertage anzuordnen. Soweit es zwingend erforderlich ist, darf die Anordnung am selben Kalendertag ...§ 20 Nichtanwendung des Abschnitts 2 (3 Treffer)
... Bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes sind die Bestimmungen des Abschnitts 2 nicht anzuwenden. (2) Zeiten, während derer Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes ...§ 17a Ansparen bei Langzeitkonten (3 Treffer)
... Die Differenz zwischen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 30c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 und der tatsächlich geleisteten ...Eingangsformel (2 Treffer)
... Grund des § 30c Absatz 5 in Verbindung mit § 93 Absatz 2 Nummer 5 des Soldatengesetzes, von denen § 30c Absatz 5 durch Artikel 5 Nummer 7 und § 93 Absatz 2 Nummer 5 durch Artikel 5 Nummer 18 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. ...§ 13 Bereitschaftsdienst (2 Treffer)
... der Bundeswehr tätige Soldatinnen und Soldaten, die sich nicht zu einer Verlängerung der Arbeitszeit nach § 30c Absatz 3 Satz 2 des Soldatengesetzes bereit erklären, dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Die ...§ 1 Geltungsbereich (1 Treffer)
... und Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden. (2) § 30c Absatz 1 bis 3 des Soldatengesetzes und diese Verordnung gelten nicht für Soldatinnen und Soldaten, die zur ...§ 11 Dienstreisen (1 Treffer)
... Dienstreise an der Dienststätte angefallen wäre. Reisezeiten sind keine Mehrarbeit im Sinne des § 30c Absatz 2 des Soldatengesetzes. Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend. Wird eine Dienstreise mit einer ...§ 15 Mehrarbeit (1 Treffer)
... sowie in Bundeswehrkrankenhäusern delegiert werden. (3) Eine Dienstbefreiung nach § 30c Absatz 2 Satz 2 des Soldatengesetzes hat möglichst belastungsnah zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von ...§ 22 Umgang mit besonderen zeitlichen Belastungen § 17b Zeitausgleich bei Langzeitkonten (1 Treffer)
... Ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Zeitguthaben besteht nicht. Mehrarbeitsstunden nach § 30c Absatz 2 des Soldatengesetzes sind vorrangig auszugleichen. (2) Der Antrag auf Dienstbefreiung kann ...Treffer in früheren Fassungen:
§ 21 Anordnung von Dienst (
4 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 06.03.2025
... Bei den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Tätigkeiten ist der Dienst im Voraus und für ganze Kalendertage anzuordnen. Soweit es zwingend erforderlich ist, darf die Anordnung am selben Kalendertag ...§ 21 Anordnung von Dienst (4 Treffer), Fassung gültig bis 06.07.2024
... Bei den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Tätigkeiten ist der Dienst im Voraus und für ganze Kalendertage anzuordnen. Soweit es zwingend erforderlich ist, darf die Anordnung am selben Kalendertag ...§ 1 Geltungsbereich (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.10.2022
... und Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden. (2) § 30c Absatz 1 bis 3 des Soldatengesetzes und diese Verordnung gelten nicht für Soldatinnen und Soldaten, die zur ...§ 23 Ausgleich von Belastungen (
4 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 30.09.2022
... Belastungen bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes sind auszugleichen. (2) Für Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 Nummer 1 des Soldatengesetzes mit Ausnahme der einsatzgleichen Verpflichtungen ...§ 22 Umgang mit besonderen zeitlichen Belastungen , Fassung gültig bis 30.09.2022
§ 21 Anordnung von Dienst (4 Treffer), Fassung gültig bis 30.09.2022
... Bei den in § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes genannten Tätigkeiten ist der Dienst im Voraus und für ganze Kalendertage anzuordnen. Soweit es zwingend erforderlich ist, darf die Anordnung am selben Kalendertag ...§ 17 Erprobung von Langzeitkonten (2 Treffer), Fassung gültig bis 30.09.2022
... ist. Die Differenz zwischen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 30c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes und der tatsächlich geleisteten wöchentlichen Arbeitszeit wird dem ...§ 1 Geltungsbereich (1 Treffer), Fassung gültig bis 30.09.2022
... und Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden. (2) § 30c Absatz 1 bis 3 des Soldatengesetzes und diese Verordnung gelten nicht für Soldatinnen und Soldaten, die zur ...§ 17 Erprobung von Langzeitkonten (
1 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.01.2021
... Minimum an Gesundheits- und Arbeitsschutz hinausgehende Ansprüche auf Freistellung vom Dienst aus Diensten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes. (4) Zeitguthaben können über einen Zeitraum von bis zu ...§ 23 Ausgleich von Belastungen (4 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... Belastungen bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes sind auszugleichen. (2) Für Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 Nummer 1 des Soldatengesetzes mit Ausnahme der einsatzgleichen Verpflichtungen ...§ 21 Anordnung von Dienst (
3 Treffer, geänderte Trefferanzahl), Fassung gültig bis 01.01.2020
... Bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 Nummer 1 des Soldatengesetzes wird der Dienst vom Bundesministerium der Verteidigung angeordnet. In allen anderen Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes wird der ...§ 15 Mehrarbeit (1 Treffer), Fassung gültig bis 01.01.2020
... sowie in Bundeswehrkrankenhäusern delegiert werden. (3) Eine Dienstbefreiung nach § 30c Absatz 2 Satz 2 des Soldatengesetzes hat möglichst belastungsnah zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von ...§ 4 Arbeitszeit (1 Treffer), Fassung gültig bis 09.08.2019
... nach § 30c Absatz 1 Satz 3 des Soldatengesetzes ist insbesondere nicht: 1. die Teilnahme an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, 2. die freiwillige Teilnahme an im dienstlichen Interesse liegenden dienstlich ...Titeltreffer:
Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)V. v. 16.11.2015 BGBl. I S. 1995; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 78
Zweite Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung (2. SAZVÄndV)V. v. 23.09.2022 BGBl. I S. 1533
Erste Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung (1. SAZVÄndV)V. v. 18.02.2020 BGBl. I S. 239
Dritte Verordnung zur Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung (3. SAZVÄndV)V. v. 02.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 223
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