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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 33a - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 33a Grundsatz, Begriff
(1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können Strom aus Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, nach Maßgabe der §§ 33b bis 33f an Dritte veräußern (Direktvermarktung).
(2) Veräußerungen von Strom an Dritte gelten abweichend von Absatz 1 nicht als Direktvermarktung, wenn Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas an Dritte veräußern, die den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen, und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien G. v. 28. Juli 2011 BGBl. I S. 1634, 2255 m.W.v. 1. Januar 2012
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Frühere Fassungen von § 33a EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 33a EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33a EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 33b EEG Formen der Direktvermarktung (vom 01.04.2012)
... Direktvermarktung nach § 33a kann in den folgenden Formen erfolgen: 1. als Direktvermarktung zum Zweck der ...
§ 33d EEG Wechsel zwischen verschiedenen Formen (vom 01.01.2012)
... 1. den Wechsel von der Vergütung nach § 16 in die Direktvermarktung nach § 33a , 2. den Wechsel zwischen verschiedenen Formen der Direktvermarktung nach § 33b ... nach § 33b und 3. den Wechsel von der Direktvermarktung nach § 33a in die Vergütung nach § 16. (2) Anlagenbetreiberinnen und ...
§ 33f EEG Anteilige Direktvermarktung (vom 01.01.2012)
... Strom anteilig auf die Vergütung nach § 16 und die Direktvermarktung nach § 33a oder auf verschiedene Formen der Direktvermarktung nach § 33b verteilen, wenn sie ...
§ 39 EEG Verringerung der EEG-Umlage (vom 01.04.2012)
... zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und c) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht nach § 8 abgenommen worden ist und ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 64f EEG Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 01.04.2012)
... eine bedarfsgerechte Einspeisung von Strom, der nach § 16 vergütet oder nach § 33a direkt vermarktet wird, b) die Anspruchsvoraussetzungen, Ausgestaltung und ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. 10. Die §§ 33a bis 33g sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Marktprämie nach ... aa) nach § 33b Nummer 2 direkt vermarktet wird oder bb) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht tatsächlich nach § 8 abgenommen oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und c) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht nach § 8 abgenommen worden ist und ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... 3a Direktvermarktung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 33a Grundsatz, Begriff § 33b Formen der Direktvermarktung § 33c ... werden. Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... 3a Direktvermarktung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 33a Grundsatz, Begriff (1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können Strom ... § 33b Formen der Direktvermarktung Eine Direktvermarktung nach § 33a kann in den folgenden Formen erfolgen: 1. als Direktvermarktung zum Zweck der ... 1. den Wechsel von der Vergütung nach § 16 in die Direktvermarktung nach § 33a , 2. den Wechsel zwischen verschiedenen Formen der Direktvermarktung nach § 33b ... nach § 33b und 3. den Wechsel von der Direktvermarktung nach § 33a in die Vergütung nach § 16. (2) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber ... Strom anteilig auf die Vergütung nach § 16 und die Direktvermarktung nach § 33a oder auf verschiedene Formen der Direktvermarktung nach § 33b verteilen, wenn sie ... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ... eine bedarfsgerechte Einspeisung von Strom, der nach § 16 vergütet oder nach § 33a direkt vermarktet wird, b) die Anspruchsvoraussetzungen, Ausgestaltung und ... nachweisen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. 10. Die §§ 33a bis 33g sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Marktprämie nach ... aa) nach § 33b Nummer 2 direkt vermarktet wird oder bb) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht tatsächlich nach § 8 abgenommen oder ...
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