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Treffer im Text:
§ 18 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011
§ 27 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/833
§ 28 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1241
§ 31 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/2056
§ 34 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2053
Treffer in früheren Fassungen:
§ 33 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/1627 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 31 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1395/2014 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 28 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 6 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 850/98 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 32 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 25.11.2017
§ 24h Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 11.03.2016
§ 6 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 850/98 , Fassung gültig bis 11.03.2016
§ 24f Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 14.11.2014
§ 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen , Fassung gültig bis 23.06.2012
§ 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen , Fassung gültig bis 15.07.2010
§ 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen , Fassung gültig bis 21.10.2009
§ 7 Durchsetzung bestimmter Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Fischbestände im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens , Fassung gültig bis 17.05.2008
§ 7 Durchsetzung bestimmter Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Fischbestände im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens , Fassung gültig bis 06.09.2007
Treffer im Text:
§ 18 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011
§ 27 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/833
§ 28 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1241
§ 31 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/2056
§ 34 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2053
Treffer in früheren Fassungen:
§ 33 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/1627 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 31 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1395/2014 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 28 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 6 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 850/98 , Fassung gültig bis 27.04.2024
§ 32 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 25.11.2017
§ 24h Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 11.03.2016
§ 6 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 850/98 , Fassung gültig bis 11.03.2016
§ 24f Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 , Fassung gültig bis 14.11.2014
§ 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen , Fassung gültig bis 23.06.2012
§ 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen , Fassung gültig bis 15.07.2010
§ 11 Durchsetzung bestimmter Fangbedingungen für die Fischerei auf bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen , Fassung gültig bis 21.10.2009
§ 7 Durchsetzung bestimmter Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Fischbestände im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens , Fassung gültig bis 17.05.2008
§ 7 Durchsetzung bestimmter Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu Gunsten der Fischbestände im Regelungsbereich des NAFO-Übereinkommens , Fassung gültig bis 06.09.2007
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