§ 42 Maßstäbe der Entgeltgenehmigung
(1) Genehmigungsbedürftige Entgelte dürfen die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach
§ 44 nicht übersteigen.
(2) Die Bundesnetzagentur genehmigt Entgelte
- 1.
- auf Grundlage der auf die einzelne Dienstleistung entfallenden Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach Maßgabe der §§ 43 und 44 oder
- 2.
- auf Grundlage von ihr vorgegebener Maßgrößen für die durchschnittlichen Änderungsraten der Entgelte für einen Korb zusammengefasster Dienstleistungen (Price-Cap-Verfahren) nach Maßgabe der §§ 45 und 46.
(3) Das Verfahren nach Absatz 2 Nummer 1 kommt nur in Betracht, wenn die Dienstleistung nicht nach Absatz 2 Nummer 2 mit einer Mehrzahl von Dienstleistungen in einem Korb zusammengefasst werden kann.
interne Verweise§ 43 PostG Einzelentgeltgenehmigung ... Im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 1 prüft die Bundesnetzagentur für jedes einzelne Entgelt, ob die Maßgaben der ... Bundesnetzagentur für jedes einzelne Entgelt, ob die Maßgaben der §§ 39 und 42 Absatz 1 eingehalten werden. Sie prüft insbesondere, ob der Ermittlung, Berechnung und ... ein Verfahren von Amts wegen ein. (3) Mit einem Entgeltantrag nach § 42 Absatz 2 Nummer 1 hat das beantragende Unternehmen die zur Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen nach ... auf ein angemessenes Maß reduzieren und im Einzelfall Abweichungen vom Maßstab des § 42 Absatz 1 zulassen. (4) Die Bundesnetzagentur soll über eine Entgeltgenehmigung im Verfahren ... (4) Die Bundesnetzagentur soll über eine Entgeltgenehmigung im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 1 innerhalb von zehn Wochen nach Antragstellung oder Einleitung des Verfahrens entscheiden. ... ist ganz oder teilweise zu erteilen, soweit die Entgelte 1. den Anforderungen des § 42 Absatz 1 entsprechen und 2. nicht offenkundig gegen die Anforderungen des § 39 Absatz 1 ...
§ 45 PostG Price-Cap-Verfahren - Maßgrößenentscheidung ... Im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 bestimmt die Bundesnetzagentur den Inhalt der Körbe. Dienstleistungen werden in ... fest. (3) Die festzulegenden Maßgrößen für die Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 umfassen 1. eine gesamtwirtschaftliche Preissteigerungsrate, 2. die zu ...
§ 46 PostG Price-Cap-Verfahren - Entgeltgenehmigung ... Die Genehmigung der Entgelte im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 ist elektronisch zu beantragen. Mit dem Entgeltantrag hat das regulierte Unternehmen ... 45 Absatz 5 Nummer 1 festgelegten Zeitraum enthalten. (2) Im Falle der Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 gelten bei Einhaltung der festgelegten Maßgrößen die Anforderungen des § 42 ... 2 Nummer 2 gelten bei Einhaltung der festgelegten Maßgrößen die Anforderungen des § 42 Absatz 1 als erfüllt. (3) Über Entgeltanträge, die im Rahmen des ... (3) Über Entgeltanträge, die im Rahmen des Verfahrens nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 vorgelegt werden, soll die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen entscheiden, wenn die nach ...
§ 47 PostG Investitionen in eine ökologisch nachhaltige Postversorgung ... die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 44 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 bis zum 31. Dezember 2033 an die Höhe der Investitionen des regulierten Unternehmens gekoppelt. ... von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. (4) Im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 betrachtet die Bundesnetzagentur die vorliegenden Salden der vergangenen Jahre, wobei die Anzahl ... Ist der Durchschnitt der zu betrachtenden Salden negativ, so wird der im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 nach § 44 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 ermittelte Gewinnsatz reduziert. Die ...
§ 49 PostG Nachträgliche Entgeltregulierung ... rechtfertigen, dass genehmigte Entgelte nicht den Maßstäben des § 39 oder des § 42 Absatz 1 entsprechen. Vor einer Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 fordert sie das Unternehmen ... nach Absatz 3 Satz 2 Entgelte anordnen, die den Maßstäben des § 39 und des § 42 Absatz 1 genügen. § 48 gilt entsprechend. (5) Die Absätze 1 bis 4 ...
§ 112 PostG Übergangsbestimmungen; Anwendungsbestimmungen ... Regelung des § 21 Absatz 1 ist im ersten Verfahren nach § 40 Absatz 1 in Verbindung mit § 42 Absatz 2 Nummer 2 nach dem 18. Juli 2024 zusätzlich produktspezifisch auf das am meisten nachgefragte ... soll die Bundesnetzagentur von Amts wegen ein Verfahren nach § 40 Absatz 1 in Verbindung mit § 42 Absatz 2 Nummer 2 einleiten, um Entgeltgenehmigungen auf Grundlage des Kapitels 5 zu erlassen. Kann die ... 47 ist erstmals auf die zweite Entscheidung auf Grundlage des § 40 Absatz 1 in Verbindung mit § 42 Absatz 2 Nummer 2 nach dem 18. Juli 2024 anzuwenden. (10) Die Vorgabe des § 73 Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2025) ... 30 Absatz 2 PostG nach Zeitaufwand 2.6 Anordnungen nach § 42 Absatz 1 PostG nach Zeitaufwand 2.7 Untersagung des ... des geschäftsmäßigen Erbringens von Postdiensten nach § 42 Absatz 2 PostG nach Zeitaufwand 2.8 Anordnungen nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
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