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§ 5 - Hebammengesetz (HebG)

Artikel 1 G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1759 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 2124-26 Hebammen und Heilhilfsberufe
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§ 5 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung



(1) Wer die Berufsbezeichnung „Hebamme" führen will, bedarf der Erlaubnis.

(2) Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn die antragstellende Person

1.
das nach Teil 3 Abschnitt 1 dieses Gesetzes vorgeschriebene Studium erfolgreich absolviert und die staatliche Prüfung nach § 24 bestanden hat,

2.
sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich ihre Unwürdigkeit oder ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,

3.
nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und

4.
über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind.

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Zitierungen von § 5 HebG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HebG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HebG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 HebG Rücknahme der Erlaubnis
... Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 nicht vorgelegen hat. (2) Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn bei ihrer ... Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn bei ihrer Erteilung die Voraussetzung des § 5 Absatz 2 Nummer 3 oder Nummer 4 nicht vorgelegen hat. (3) Im Übrigen bleiben die dem § 48 des ...
§ 7 HebG Widerruf der Erlaubnis
... Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich 1. die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 wegfällt oder 2. die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 dauerhaft ... nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 wegfällt oder 2. die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 dauerhaft wegfällt. (2) Im Übrigen bleiben die dem § 49 des ...
§ 20 HebG Qualifikation der Lehrenden und der Studiengangsleitung
... nur sein, wer zusätzlich zur Voraussetzung nach Absatz 1 selbst über die Erlaubnis nach § 5 oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des ...
§ 24 HebG Staatliche Prüfung
... staatliche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 5 ist. (2) Mit der staatlichen Prüfung wird überprüft, ob die studierende ...
§ 43 HebG Erlaubnis für Personen mit einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes absolvierten Ausbildung
... des Geltungsbereichs dieses Gesetzes eine Ausbildung absolviert hat, eine Erlaubnis nach § 5 , ist die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 nach den Maßgaben dieses Teils vor ... Gesetzes eine Ausbildung absolviert hat, eine Erlaubnis nach § 5, ist die Voraussetzung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 nach den Maßgaben dieses Teils vor den Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 ... nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 nach den Maßgaben dieses Teils vor den Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 zu prüfen. (2) Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworbene ... dieses Gesetzes erworbene Berufsqualifikation erfüllt die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 , wenn diese Berufsqualifikation 1. nach Abschnitt 2 dieses Teils automatisch anerkannt ...
§ 59a HebG Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung (vom 16.12.2023)
... vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. (2) Eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung darf nicht erteilt ...
§ 60 HebG Dienstleistungserbringende Personen
... dieses Gesetzes die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Erlaubnis nach § 5 . (4) Der vorübergehende und gelegentliche Charakter der ...
§ 63 HebG Bescheinigung der zuständigen Behörde
... oder eines gleichgestellten Staates den Hebammenberuf in Deutschland aufgrund einer Erlaubnis nach § 5 aus, so stellt ihnen die zuständige Behörde auf Antrag eine Bescheinigung aus, damit sie ...
§ 64 HebG Zuständige Behörde (vom 16.12.2023)
... dieses Gesetzes zuständigen Behörden. (2) Die Entscheidung nach § 5 Absatz 2 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem die antragstellende Person die ... Person die staatliche Prüfung abgelegt hat. (3) Die Entscheidung nach § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Teil 4 trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der Beruf der Hebamme partiell oder ...
§ 69 HebG Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
... Wird gerichtlich festgestellt, dass eine Person bei ihrem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 5 gefälschte Berufsqualifikationsnachweise vorgelegt hat, unterrichtet die zuständige ...
§ 71 HebG Ermächtigung zum Erlass einer Studien- und Prüfungsverordnung (vom 16.12.2023)
...  3. die Urkunde für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 , 4. für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen, die eine Erlaubnis ... 4. für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen, die eine Erlaubnis nach § 5 Absatz 2 in Verbindung mit Teil 4 dieses Gesetzes beantragen, a) die Fristen für die Erteilung der Erlaubnis, ... Erteilung der Erlaubnis, b) das Verfahren bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 , insbesondere die von der antragstellenden Person vorzulegenden Nachweise und die Ermittlung durch ...
§ 72 HebG Bußgeldvorschriften
...  1. entgegen § 4 Absatz 1 Geburtshilfe leistet oder 2. ohne Erlaubnis nach § 5 die Berufsbezeichnung „Hebamme" führt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann ...
§ 73 HebG Fortgelten der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
... geltenden Fassung bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt als Erlaubnis nach § 5 . Dies gilt auch für eine Erlaubnis, die vor Wirksamwerden des Beitritts nach den ...
§ 74 HebG Übergangsvorschriften für Entbindungspfleger
... (2) Entbindungspfleger haben auf Antrag Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 5 mit der Berufsbezeichnung „Hebamme". In der Erlaubnis ist auf die ihr ...
§ 77 HebG Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen
... der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung. Diese Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach § 5 . (2) Für die Finanzierung der Ausbildung nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 17a des ...
§ 78 HebG Abschluss begonnener Ausbildungen in Form von Modellvorhaben
... der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung. Diese Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach § 5 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 17b KHG Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung (vom 12.12.2024)
...  3. als Hebammen Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes , auch in Verbindung mit den §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes, 4. ...

Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)
V. v. 12.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 188; zuletzt geändert durch Artikel 5b G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 2 PPBV Begriffsbestimmungen (vom 12.12.2024)
... eine Person mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme" nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes , auch in Verbindung mit den §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes. (5) ...

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2357; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 6 PpUGV Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen (vom 09.11.2023)
... Nummer 15 dürfen auch Hebammen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes , auch in Verbindung mit den §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes, ...

Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 10 HebStPrV Qualifikation der Praxisanleitung (vom 26.11.2024)
... eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung a) „Hebamme" nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes oder b) „Hebamme" oder „Entbindungspfleger" nach § 1 Absatz ...
§ 42 HebStPrV Erlaubnisurkunde
... Bei der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes verwendet die zuständige Behörde das Muster der Erlaubnisurkunde nach Anlage 4.  ...
§ 43 HebStPrV Fristen
... des Geltungsbereiches des Hebammengesetzes eine Ausbildung absolviert hat, eine Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes , so bestätigt die zuständige Behörde innerhalb eines Monats nach Eingang des ... welche Unterlagen fehlen, die für den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 des Hebammengesetzes erforderlich sind. (2) Legt die antragstellende Person eine Berufsqualifikation vor, ...
§ 43a HebStPrV Erforderliche Unterlagen (vom 16.12.2023)
... Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 des Hebammengesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes erworbenen ...
§ 54 HebStPrV Nachweise der Zuverlässigkeit
... einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat verfügt und eine Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hebammengesetzes ... Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hebammengesetzes genannte Voraussetzung vorliegt, eine von der zuständigen Behörde ihres Herkunftsstaates ... Geltungsbereichs des Hebammengesetzes eingetreten sind und im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hebammengesetzes von Bedeutung sein können, so hat sie die zuständige Stelle des Herkunftsstaates zu ...
§ 55 HebStPrV Nachweise der gesundheitlichen Eignung
... einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat verfügt und eine Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 5 Absatz 2 Nummer 3 des Hebammengesetzes ... Erlaubnis nach § 5 des Hebammengesetzes beantragt, kann zum Nachweis, dass bei ihr die in § 5 Absatz 2 Nummer 3 des Hebammengesetzes genannte Voraussetzung vorliegt, einen entsprechenden Nachweis ihres Herkunftsstaates vorlegen. ... dieses Staates ausgestellte Bescheinigung anzuerkennen, aus der sich ergibt, dass die in § 5 Absatz 2 Nummer 3 des Hebammengesetzes genannte Voraussetzung erfüllt ...
Anlage 6 HebStPrV (zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme" (vom 16.12.2023)
... „Hebamme" Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort erhält auf der Grundlage von § 5 des Gesetzes über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz) mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4792
Artikel 1 1. PpUGVÄndV
... Nummer 15 dürfen auch Hebammen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes , auch in Verbindung mit den §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes, ...

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 2 GPVG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Teilzeitstellen von Hebammen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 auch in Verbindung mit den §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes in der Versorgung ...

Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 4 KHPflEG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... als Hebammen Personen mit einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes , auch in Verbindung mit den §§ 73 und 74 Absatz 1 des Hebammengesetzes."  ...

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 5 PflStudStG Änderung des Hebammengesetzes
... vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 umfasst und 4. die Voraussetzungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen. (2) Eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung darf nicht erteilt ...
Artikel 6 PflStudStG Änderung der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
... Unterlagen (1) Personen, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 des Hebammengesetzes aufgrund einer außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes erworbenen ...