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§ 83 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 83 Gesamtverträge



1Die Kassenärztlichen Vereinigungen schließen mit den für ihren Bezirk zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge über die vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort in ihrem Bezirk einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen; die Landesverbände der Krankenkassen schließen die Gesamtverträge mit Wirkung für die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart. 2Für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gilt Satz 1 entsprechend, soweit die ärztliche Versorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt wird. 3§ 82 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. 4Kassenindividuelle oder kassenartenspezifische Vereinbarungen über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen können nicht Gegenstand der Gesamtverträge sein; § 71 Absatz 6 gilt entsprechend. 5Satz 4 gilt nicht für vertragszahnärztliche Leistungen.



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Frühere Fassungen von § 83 SGB V

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 11.04.2017Artikel 1 Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
vom 04.04.2017 BGBl. I S. 778
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378
aktuell vorher 01.01.2006Artikel 2 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
vom 14.11.2003 BGBl. I S. 2190
aktuellvor 01.01.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 83 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 83 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 SGB V Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel (vom 01.07.2020)
... Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen nach § 57 Abs. 1 und 2, §§ 83 und 85 sind den für die Vertragsparteien zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen. ...
§ 82 SGB V Grundsätze (vom 20.10.2020)
... Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der landwirtschaftlichen Krankenkasse von § 83 Satz 1 abweichende Verfahren zur Vereinbarung der Gesamtverträge, von § 85 Abs. 1 und § ...
§ 85a SGB V Sonderregelungen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte aus Anlass der COVID-19-Pandemie (vom 17.09.2022)
... Das Nähere zu dem Ausgleich vereinbaren die Partner der Gesamtverträge nach § 83 . (3) Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen können in den Jahren 2020 bis ... Absatz 1 nicht sichergestellt werden kann, können die Partner der Gesamtverträge nach § 83 für die Jahre 2020 und 2021 Abschlagszahlungen bezogen auf den in den ... Das Nähere zum Ausgleich vereinbaren die Partner der Gesamtverträge nach § 83 . (5) Die Partner der Gesamtverträge haben in den Jahren 2021 und 2022 bei den nach ...
§ 88 SGB V Bundesleistungsverzeichnis, Datenaustausch, Vergütungen (vom 09.06.2021)
... 2 um mindestens 5 vom Hundert zu unterschreiten. Hierzu können Verträge nach § 83 abgeschlossen ...
§ 89 SGB V Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen (vom 11.05.2019)
... Schiedsämter über die Vergütung der Leistungen nach § 57 Absatz 1 und 2, den §§ 83 , 85 und 87a sind der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die ...
§ 105 SGB V Förderung der vertragsärztlichen Versorgung (vom 24.11.2021)
... Vereinigung eine Vergütung nach Maßgabe des Gesamtvertrages nach den §§ 83 , 85 oder § 87a entrichten, tragen den sich aus Satz 1 ergebenden Zahlbetrag an den ...
§ 120 SGB V Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen (vom 26.03.2024)
... sonstigen ermächtigten ärztlich geleiteten Einrichtungen von den Vertragsparteien nach § 83 Satz 1 vereinbart. Die Vertragsparteien nach § 301 Absatz 3 vereinbaren bis zum 23. Januar ...
§ 267 SGB V Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (vom 26.03.2024)
... insbesondere unter Verstoß gegen § 71 Absatz 6 Satz 10, § 73b Absatz 5 Satz 7, § 83 Satz 4 , § 140a Absatz 2 Satz 10 und § 303 Absatz 4 ist unzulässig, soweit sie in diesem ...
§ 402 SGB V Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (vom 20.07.2021)
... (2a) (weggefallen) (3) (weggefallen) (4) (weggefallen) (5) § 83 gilt mit der Maßgabe, daß die Verbände der Krankenkassen mit den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte
G. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3526
Artikel 2 WohnortPEG Übergangsregelungen
... für die für das Jahr 2002 erstmalig nach dem Wohnortprinzip gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu vereinbarenden Gesamtvergütungen ... Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) nach dem Wohnortprinzip gemäß § 83 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbaren, haben in diesen Vereinbarungen ... ist als Mittelwert der für das Jahr 2001 von den Vertragsparteien nach § 83 Abs. 1 in Verbindung mit § 85 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung ...
Artikel 3 WohnortPEG Erhöhung der Gesamtvergütungen in den Jahren 2002 bis 2004
... Erhöhung nicht gefährdet wird. Die Vertragsparteien der Gesamtverträge nach § 83 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbaren die Kriterien sowie das Verfahren zur ...

Gesundheitsstrukturgesetz
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2266; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Artikel 33 GSG Überleitungsvorschriften
...  „(2) Die Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen nach § 83 Abs. 1 und den §§ 85, 125 und 127 sind den für die Vertragsparteien ... Die Entscheidungen der Schiedsämter über die Vergütung der Leistungen nach § 83 Abs. 1 und § 85 sind den zuständigen Aufsichtsbehörden vorzulegen. Die ...

GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG)
G. v. vom 19.12.1998 BGBl. I S. 3853; zuletzt geändert durch Artikel 20 Abs. 7 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 12 GKV-SolG Aufsicht zur Budgetierung 1999
... Die Vereinbarungen über die Vergütung der Leistungen nach § 83 Abs. 1, §§ 85, 88 und 125 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 1999 sind ... Die Entscheidungen der Schiedsämter über die Vergütung der Leistungen nach § 83 Abs. 1 und § 85 für das Jahr 1999 sind den Aufsichtsbehörden unverzüglich nach ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung verringert sich entsprechend. Die nach § 83 zu entrichtenden Vergütungen verringern sich in Höhe der Summe der von den mit der ... Leistungserbringung und Abrechnung im Rahmen von Gesamtverträgen nach den §§ 82 und 83. Das Nähere zum Verfahren nach den Sätzen 1 und 2 ist in den Bundesmantelverträgen ... ersetzt. 46. In § 71 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1" durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, § 83" ersetzt.  ... die Angabe „§ 83 Abs. 1" durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, § 83 " ersetzt. 47. § 72 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ... zuzuleiten." 61. In § 82 Abs. 3 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 62. § ... 82 Abs. 3 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 62. § 83 wird wie folgt geändert: a) Die ... Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 62. § 83 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ... 85 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 83 Satz 2" ersetzt. b) Absatz ... 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 83 Satz 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. bb) In ... Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. bb) In Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 ... 83 Satz 1" ersetzt. bb) In Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 83 Satz 2" ersetzt. cc) In ... Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 83 Satz 2" ersetzt. cc) In Satz 8 wird das Wort „und" durch die ... werden können." f) In Absatz 3c Satz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. g) Nach ... 3c Satz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. g) Nach Absatz 3c werden folgende Absätze 3d und 3e ... Leistungen. (2) Die Vertragsparteien des Gesamtvertrages nach § 83 vereinbaren mit Wirkung für die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart die von den ... Leistungen im Jahr 2006 (1) Die Vertragsparteien des Gesamtvertrages nach § 83 vereinbaren erstmals für das Jahr 2006 arztgruppenbezogene Regelleistungsvolumina und ... im Jahr 2006 die Gesamtvergütung erstmalig nach dem Wohnortprinzip gemäß § 83 Satz 1 vereinbaren, ergibt sich der Ausgangsbetrag für die Vereinbarung der ... 1 Satz 5 gilt entsprechend." c) In Absatz 5 Satz 4 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1" durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, § 83" ersetzt.  ... die Angabe „§ 83 Abs. 1" durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, § 83 " ersetzt. d) In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „der ... Vereinigung eine Vergütung nach Maßgabe des Gesamtvertrages nach § 83 entrichten, tragen den sich aus Satz 1 ergebenden Zahlbetrag an den Vertragsarzt jeweils zur ... den Betrag von 1 vom Hundert der insgesamt an diese Kassenärztliche Vereinigung nach § 83 entrichteten Vergütung nicht überschreiten. Über das Nähere zur Aufteilung des ... ist." l) In Absatz 6 Satz 1 zweiter Halbsatz wird die Angabe „§ 83 Abs. 2" durch die Angabe „§ 106a" ersetzt. m) Nach Absatz 6 wird ... gilt entsprechend." 84. In § 113 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 83 Abs. 2" durch die Angabe „§ 106a" ersetzt. 85. Nach § 116 ... zusammenarbeiten." 87. In § 120 Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 88. § ... Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 88. § 124 wird wie folgt geändert: a) In ... Beträgen auszuzahlen. (2) Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben für den Fall, dass die zur Förderung der integrierten Versorgung ... gilt entsprechend." 139. In § 217 Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 140. Dem ... Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 83 Satz 1" ersetzt. 140. Dem § 220 wird folgender Absatz 4 angefügt: ... bis zum 1. Januar 2006 zu erfolgen." bb) In Satz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 83 Satz 2" ersetzt. c) Nach ... In Satz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 83 Satz 2" ersetzt. c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ... 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10" ersetzt. b) In Absatz 1a wird die Angabe „§ 83 Abs. 2" durch die Angabe „§ 106a" ersetzt. c) Nach Absatz 1a wird ...
Artikel 37 GMG Inkrafttreten
... 16) treten am 1. Juli 2005 in Kraft. (9) Artikel 2 Nr. 2 (§ 73b Abs. 3), 6 (§ 83 ), 7 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa (§ 85 Abs. 1 und 2 Satz 1), Nr. 8 (§ 217) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Digital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Artikel 1 DigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Angabe „10 Prozent" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ § 83 Absatz 2 und 4" durch die Wörter „§ 83 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1" ... Satz 2 werden die Wörter „§ 83 Absatz 2 und 4" durch die Wörter „ § 83 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1" ersetzt. 18. In § 271 Absatz 5 werden die Wörter „in den ...

Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3108
Artikel 3 3. AMGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... eingefügt. 2. In § 71 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§§ 83 , 85, 125 und 127" durch die Angabe „§§ 83 und 85" ersetzt.  ... wird die Angabe „§§ 83, 85, 125 und 127" durch die Angabe „§§ 83 und 85" ersetzt. 2a. § 73c Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 5 GKV-FKG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... insbesondere unter Verstoß gegen § 71 Absatz 6 Satz 9, § 73b Absatz 5 Satz 7, § 83 Satz 4 , § 140a Absatz 2 Satz 7 und § 303 Absatz 4 ist unzulässig, soweit sie in diesem ...

Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 1 GPVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Das Nähere zu dem Ausgleich vereinbaren die Partner der Gesamtverträge nach § 83 . (3) Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen können in den Jahren 2020 bis ... Absatz 1 nicht sichergestellt werden kann, können die Partner der Gesamtverträge nach § 83 für die Jahre 2020 und 2021 Abschlagszahlungen bezogen auf den in den ... auszugleichen. Das Nähere zum Ausgleich vereinbaren die Partner der Gesamtverträge nach § 83 . (5) Die Partner der Gesamtverträge haben in den Jahren 2021 und 2022 bei den ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 2 GMG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
...  1. In § 71 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, § 83 und den §§ 85, 125 und 127" durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, ... §§ 85, 125 und 127" durch die Angabe „§ 57 Abs. 1 und 2, §§ 83 , 85, 85a, 125 und 127" ersetzt. 2. (entfällt) 3. § 79 wird ... der See-Krankenkasse und dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen von § 83 Satz 1 abweichende Verfahren zur Vereinbarung der Gesamtverträge, von § 85 Abs. 1 und ... sowie von § 291 Abs. 2 Nr. 1 abweichende Kennzeichen vereinbaren." 6. § 83 Satz 2 wird aufgehoben. 7. § 85 wird wie folgt geändert: a) ... die Beteiligung derjenigen Landesverbände am Abschluss der Vereinbarungen nach § 83 Satz 1, § 85 Abs. 2 Satz 1 und § 85b Abs. 2". 9. In § 248 Satz 1 ...

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013)
... Verknüpfung mit Krankenhäusern sicherstellen. In den Gesamtverträgen nach § 83 ist zu regeln, welche Zeiten im Regelfall und im Ausnahmefall noch eine zeitnahe ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... zu informieren. (7) Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 ... Ärzte zu informieren. (6) Die Vertragspartner der Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 haben die Gesamtvergütungen nach § 85 Abs. 2 in den Jahren 2007 und 2008 ... mit der zuständigen Aufsichtsbehörde können die Vertragspartner nach § 83 gemeinsam eine Verlängerung der in Satz 2 genannten Frist um bis zu vier Quartale ... 85a Abs. 2" durch die Angabe „§ 87a Abs. 3" ersetzt. 52. In § 83 Satz 1 werden die Wörter „Verbänden der" und „mit Wirkung für die ... der Krankenkassen" ersetzt. d) In Absatz 5 Satz 4 wird die Angabe „§ 83 und § 85" durch die Angabe „§§ 83, 85 und 87a" ersetzt.  ... 5 Satz 4 wird die Angabe „§ 83 und § 85" durch die Angabe „§§ 83 , 85 und 87a" ersetzt. e) Absatz 7 wird wie folgt geändert: aa) ... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird nach der Angabe „§ 83 " die Angabe „oder § 87a" eingefügt. bb) Satz 3 wird wie ...

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 778
Artikel 1 HHVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... für Diagnosen können nicht Gegenstand der Verträge sein." 5b. Dem § 83 werden die folgenden Sätze angefügt: „Kassenindividuelle oder ...

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2220
Artikel 1 GKV-IPReG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Kassenzahnärztliche Vereinigung" eingefügt und wird die Angabe „ § 83 " durch die Angabe „den §§ 83, 85" ersetzt. dd) In Satz 4 ... eingefügt und wird die Angabe „§ 83" durch die Angabe „den §§ 83 , 85" ersetzt. dd) In Satz 4 werden vor dem Punkt am Ende die Wörter ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 1 TSVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Schiedsämter über die Vergütung der Leistungen nach § 57 Absatz 1 und 2, den §§ 83 , 85 und 87a sind der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die ... die Wörter „§ 17a der Röntgenverordnung und den ärztlichen Stellen nach § 83 " durch die Angabe „§ 128 Absatz 1" ersetzt. 95b. Dem § 291 ...

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
Artikel 1 VÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... § 285 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 83 Abs. 2" durch die Angabe „§ 106a" ersetzt. b) Dem Absatz 3 werden ...