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§ 9 - Embryonenschutzgesetz (ESchG)

§ 9 Arztvorbehalt



Nur ein Arzt darf vornehmen:

1.
die künstliche Befruchtung,

2.
die Präimplantationsdiagnostik,

3.
die Übertragung eines menschlichen Embryos auf eine Frau,

4.
die Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist.



 
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Frühere Fassungen von § 9 ESchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.12.2011Artikel 1 Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG)
vom 21.11.2011 BGBl. I S. 2228

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 ESchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ESchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 ESchG Freiwillige Mitwirkung
... ist verpflichtet, Maßnahmen der in § 9 bezeichneten Art vorzunehmen oder an ihnen ...
§ 11 ESchG Verstoß gegen den Arztvorbehalt (vom 08.12.2011)
... Wer, ohne Arzt zu sein, 1. entgegen § 9 Nr. 1 eine künstliche Befruchtung vornimmt, 2. entgegen § 9 Nummer 2 eine ... entgegen § 9 Nr. 1 eine künstliche Befruchtung vornimmt, 2. entgegen § 9 Nummer 2 eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt oder 3. entgegen § 9 ... 9 Nummer 2 eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt oder 3. entgegen § 9 Nummer 3 einen menschlichen Embryo auf eine Frau überträgt, wird mit ... einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Nicht bestraft werden im Fall des § 9 Nr. 1 die Frau, die eine künstliche Insemination bei sich vornimmt, und der Mann, dessen ...
§ 12 ESchG Bußgeldvorschriften (vom 08.12.2011)
... Ordnungswidrig handelt, wer, ohne Arzt zu sein, entgegen § 9 Nummer 4 einen menschlichen Embryo oder eine dort bezeichnete menschliche Eizelle konserviert.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG)
G. v. 21.11.2011 BGBl. I S. 2228
Artikel 1 PräimpG Änderung des Embryonenschutzgesetzes
... Maßnahmen sowie eine wissenschaftliche Auswertung." 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 2 ... b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. entgegen § 9 Nummer 2 eine Präimplantationsdiagnostik vornimmt oder". c) Die bisherige ... „Nummer 3" ersetzt. 4. In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Nr. 3" durch die Angabe „§ 9 Nummer 4" ... In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Nr. 3" durch die Angabe „§ 9 Nummer 4" ...