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Anlage 10 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten
Anlage 10 wird in 3 Vorschriften zitiert
10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume
10.2 Objektliste Gebäude
Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.
10.3 Objektliste Innenräume
Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung | |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vor- gaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersu- chungsbedarf d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Bedarfsplanung - Bedarfsermittlung - Aufstellen eines Funktionsprogramms - Aufstellen eines Raumprogramms - Standortanalyse - Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung - Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind - Bestandsaufnahme - technische Substanzerkundung - Betriebsplanung - Prüfen der Umwelterheblichkeit - Prüfen der Umweltverträglichkeit - Machbarkeitsstudie - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - Projektstrukturplanung - Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizie- rungssystemen - Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen |
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leis- tungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforde- rungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammen- hänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funk- tionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öf- fentlich-rechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten so- wie Koordination und Integration von deren Leistun- gen f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele - Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach ver- schiedenen Anforderungen einschließlich Kosten- bewertung - Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zerti- fizierungssystems - Durchführen des Zertifizierungssystems - Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund be- sonderer Anforderungen - Aufstellen eines Finanzierungsplanes - Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaf- fung - Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen - Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage) - Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwen- dig sind, zum Beispiel - Präsentationsmodelle - Perspektivische Darstellungen - Bewegte Darstellung/Animation - Farb- und Materialcollagen - digitales Geländemodell |
- 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM) - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Fortschreiben des Projektstrukturplanes - Aufstellen von Raumbüchern - Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauord- nungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbau- ten oder im Falle von Abweichungen von der Bauord- nung | |
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Be- rücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funk- tionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, so- ziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leis- tungsphasen und die erforderlichen öffentlich-recht- lichen Genehmigungen unter Verwendung der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im er- forderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun- gen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten so- wie Koordination und Integration von deren Leistun- gen c) Objektbeschreibung d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f) Fortschreiben des Terminplans g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wer- tung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) - Wirtschaftlichkeitsberechnung - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kosten- berechnung - Fortschreiben von Raumbüchern |
LPH 4 Genehmigungsplanung | |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Einreichen der Vorlagen c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen | - Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung - Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behörd- licher Zustimmungen im Einzelfall - Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren |
LPH 5 Ausführungsplanung | |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichne- risch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- | - Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungs- programm *) |
und Genehmigungsplanung bis zur ausführungs- reifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leis- tungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnun- gen nach Art und Größe des Objekts im erforder- lichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, so- wie Koordination und Integration von deren Leistun- gen d) Fortschreiben des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und bau- konstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung | - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungspro- gramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Über- einstimmung mit der Entwurfsplanung*) - Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form - Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) - Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstatt- zeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder be- triebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind *) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. |
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |
a) Aufstellen eines Vergabeterminplans b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leis- tungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Er- mitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwen- dung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer be- preisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenbe- rechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche | - Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leis- tungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung*) - Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche - Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Pla- nung fachlich Beteiligter *) Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungs- phase. |
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |
a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Auf- stellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausfüh- renden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche | - Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswir- kungen auf die abgestimmte Planung - Mitwirken bei der Mittelabflussplanung - Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprü- fungsverfahren - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich be- gründeten Nachtragsangeboten - Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbe- schreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*) |
g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | - Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen *) Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase. |
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |
a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Ge- nehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsun- terlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderun- gen auf Übereinstimmung mit dem Standsicher- heitsnachweis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fach- lich Beteiligten d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bau- tagebuch) f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unter- nehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Auf- maße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsab- rechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüber- wachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Män- geln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teil- nahme daran m) Systematische Zusammenstellung der Dokumenta- tion, zeichnerischen Darstellungen und rechneri- schen Ergebnisse des Objekts n) Übergabe des Objekts o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprü- che p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel | - Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes - Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von diffe- renzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen - Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht |
LPH 9 Objektbetreuung | |
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs- fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen- über den ausführenden Unternehmen | - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation, - Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeich- nissen - Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen - Erstellen eines Instandhaltungskonzepts - Objektbeobachtung |
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun- gen | - Objektverwaltung - Baubegehungen nach Übergabe - Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte - Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen |
10.2 Objektliste Gebäude
Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.
Objektliste Gebäude | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
Wohnen | |||||
- Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung | x | ||||
- Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen | x | ||||
- Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweise | x | x | |||
- Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stätten | x | x | |||
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung | |||||
- Offene Pausen-, Spielhallen | x | ||||
- Studentenhäuser | x | x | |||
- Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen | x | ||||
- Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien | x | ||||
- Hörsaal-, Kongresszentren | x | ||||
- Labor- oder Institutsgebäude | x | x | |||
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune | |||||
- Büro-, Verwaltungsgebäude | x | x | |||
- Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe | x | x | |||
- Parlaments-, Gerichtsgebäude | x | ||||
- Bauten für den Strafvollzug | x | x | |||
- Feuerwachen, Rettungsstationen | x | x | |||
- Sparkassen- oder Bankfilialen | x | x | |||
- Büchereien, Bibliotheken, Archive | x | x | |||
Gesundheit/Betreuung | |||||
- Liege- oder Wandelhallen | x | ||||
- Kindergärten, Kinderhorte | x | ||||
- Jugendzentren, Jugendfreizeitstätten | x | ||||
- Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten | x | ||||
- Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen, | x | x | |||
- Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien | x | x | |||
- Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung | x | x | |||
- Hilfskrankenhäuser | x | ||||
- Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung | x | ||||
- Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken | x | ||||
Handel und Verkauf/Gastgewerbe | |||||
- Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioske | x | ||||
- Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen | x | x | |||
- Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensen | x | x | |||
- Großküchen, mit oder ohne Speiseräume | x | ||||
- Pensionen, Hotels | x | x | |||
Freizeit/Sport | |||||
- Einfache Tribünenbauten | x | ||||
- Bootshäuser | x | ||||
- Turn- oder Sportgebäude | x | x | |||
- Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstätten | x | x | |||
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft | |||||
- Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallen | x | ||||
- Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagen | x | x | x | ||
- Gewächshäuser für die Produktion | x | ||||
- Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten | x | ||||
- Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuser | x | ||||
- Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industrie | x | x | x | ||
- Produktionsgebäude der Industrie | x | x | x | ||
Infrastruktur | |||||
- Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carports | x | ||||
- Einfache Garagenbauten | x | ||||
- Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsarten | x | x | |||
- Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel | x | ||||
- Flughäfen | x | x | |||
- Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerke | x | x | |||
Kultur-/Sakralbauten | |||||
- Pavillons für kulturelle Zwecke | x | x | |||
- Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchen | x | ||||
- Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zwecke | x | ||||
- Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser | x | x | |||
- Museen | x | x | |||
- Theater-, Opern-, Konzertgebäude | x | x | |||
- Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehen | x | x |
10.3 Objektliste Innenräume
Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:
Objektliste Innenräume | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
- Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen Einrichtungsgegenständen | x | ||||
- Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattung | x | ||||
- Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegen- ständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattung | x | ||||
- Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serien- mäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattung | x | ||||
- Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von auf- wendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattung | x | ||||
Wohnen | |||||
- Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzung | x | ||||
- Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattung | x | ||||
- Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchen | x | ||||
- Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimen | x | ||||
- Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäder | x | ||||
- Dachgeschoßausbauten, Wintergärten | x | ||||
- Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstung | x | ||||
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung | |||||
- Einfache offene Hallen | x | ||||
- Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattung | x | ||||
- Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimen | x | x | |||
- Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensen | x | x | |||
- Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattung | x | ||||
- Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattung | x | ||||
- Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstung | x | ||||
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune | |||||
- Innere Verkehrsflächen | x | ||||
- Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbauten | x | ||||
- Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Trep- penhäuser, Wartehallen, Teeküchen | x | ||||
- Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräume | x | ||||
- Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräume | x | x | |||
- Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationen | x | x | |||
- Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungs- kräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattung | x | ||||
- Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungen | x | ||||
Gesundheit/Betreuung | |||||
- Offene Spiel- oder Wandelhallen | x | ||||
- Einfache Ruhe- oder Nebenräume | x | ||||
- Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnitt- lichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstung | x | ||||
- Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arzt- praxen | x | ||||
- Operations-, Kreißsäle, Röntgenräume | x | x | |||
Handel/Gastgewerbe | |||||
- Verkaufsstände für vorübergehende Nutzung | x | ||||
- Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattung | x | ||||
- Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststätten | x | ||||
- Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchen | x | ||||
- Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilen | x | ||||
- Individuelle Messestände | x | ||||
- Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumen | x | ||||
- Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durch- schnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungen | x | ||||
- Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestal- tung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattung | x | ||||
Freizeit/Sport | |||||
- Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädern | x | ||||
- Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstätten | x | x | |||
- Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulen | x | x | |||
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr | |||||
- Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillons | x | ||||
- Landwirtschaftliche Betriebsbereiche | x | x | |||
- Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtung | x | x | |||
- Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagen | x | ||||
- Räume in Tiefgaragen, Unterführungen | x | ||||
- Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfen | x | x | |||
Kultur-/Sakralbauten | |||||
- Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräume | x | x | |||
- Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereiche | x | x | |||
- Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theater | x |
Zitierungen von Anlage 10 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 10 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 34 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume
... mit je 2 Prozent für Gebäude und Innenräume. (4) Anlage 10 Nummer 10.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 35 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden ... bis 42 Punkte. (7) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 10 Nummer 10.2 und Nummer 10.3 zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 aufgeführten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind in der folgenden ... Honorartafel festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 34 und der Anlage 10 Nummer 10.1 genannten Grundleistungen für Gebäude und Innenräume sind die in der nachstehenden ...
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