Tools:
Update via:
Anlage 13 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
| |
Geltung ab 17.07.2013; FNA: 402-24-8-2-3 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
| |
Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste
13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen
13.2 Objektliste Verkehrsanlagen
Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
LPH 1 Grundlagenermittlung | |
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Aus- wahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Ortsbesichtigung e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festge- legter Einwirkungen - Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte |
LPH 2 Vorplanung | |
a) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten b) Analysieren der Grundlagen c) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich- rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter d) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnah- men, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifi- schen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingun- gen g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmi- gungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Ver- handlungen über die Bezuschussung und Kosten- beteiligung h) Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts ge- genüber Dritten an bis zu 2 Terminen i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raum- verträglichkeitsprüfung k) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen l) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren | - Erstellen von Leitungsbestandsplänen - Untersuchungen zur Nachhaltigkeit - Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen |
LPH 3 Entwurfsplanung | |
a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorpla- nung durch zeichnerische Darstellung im erforder- lichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachpla- nungen b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Be- rechnungen aus anderen Leistungsbildern d) Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwir- ken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überar- beiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Be- denken und Anregungen f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Be- hörden und anderen an der Planung fachlich Betei- ligten g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Men- genermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken i) Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrs- anlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erfor- derlichen Schallschutzmaßnahmen an der Ver- kehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Unter- suchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden j) Rechnerische Festlegung des Objekts k) Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte l) Nachweis der Lichtraumprofile m) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Be- rücksichtigung der Verkehrslenkung und der Auf- rechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit n) Bauzeiten- und Kostenplan o) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen - Detaillierte signaltechnische Berechnung - Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen - Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegen- den öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens- räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7) - Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung) |
LPH 4 Genehmigungsplanung | |
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der An- träge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Betei- ligter b) Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grund- erwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | - Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen |
c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunter- lagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Abstimmen mit Behörden e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörte- rungsterminen f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien | |
LPH 5 Ausführungsplanung | |
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun- gen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsrei- fen Lösung b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben ein- schließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung | - Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung - Koordination des Gesamtprojekts - Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen |
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe | |
a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere An- fertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungs- verzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbe- dingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeich- nisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeich- nisse mit der Kostenberechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | - detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen |
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe | |
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwir- ken | - Prüfen und Werten von Nebenangeboten |
d) Führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | |
LPH 8 Bauoberleitung | |
a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordi- nierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Über- einstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Liefe- rungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüber- wachung und anderer an der Planung und Objekt- überwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Er- gebnis der Abnahme f) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran g) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage h) Übergabe des Objekts i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprü- che j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumenta- tion des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften | - Kostenkontrolle - Prüfen von Nachträgen - Erstellen eines Bauwerksbuchs - Erstellen von Bestandsplänen - Örtliche Bauüberwachung: - Plausibilitätsprüfung der Absteckung - Überwachen der Ausführung der Bauleistungen - Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) - Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung frei- gegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprü- fungen - Überwachen der Beseitigung der bei der Ab- nahme der Leistungen festgestellten Mängel - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen - Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme - Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Ge- samtanlage - Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Überein- stimmung mit dem Standsicherheitsnachweis |
LPH 9 Objektbetreuung | |
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungs- fristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen- über den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen | - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist |
13.2 Objektliste Verkehrsanlagen
Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Objekte | Honorarzone | ||||
I | II | III | IV | V | |
a) Anlagen des Straßenverkehrs | |||||
Außerörtliche Straßen | |||||
- ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Gelände | x | ||||
- mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | x | ||||
- mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände | x | ||||
- im Gebirge | x | ||||
Innerörtliche Straßen und Plätze | |||||
- Anlieger- und Sammelstraßen | x | ||||
- sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
- sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
- sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung) | x | ||||
Wege | |||||
- im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
- im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
- im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissen | x | ||||
Plätze, Verkehrsflächen | |||||
- einfache Verkehrsflächen, Plätze außerorts | x | ||||
- innerörtliche Parkplätze | x | ||||
- verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen | x | ||||
- verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungen | x | ||||
- Flächen für Güterumschlag Straße zu Straße | x | ||||
- Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehr | x | ||||
Tankstellen, Rastanlagen | |||||
- mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen | x | ||||
- mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen | x | ||||
Knotenpunkte | |||||
- einfach höhengleich | x | ||||
- schwierig höhengleich | x | ||||
- sehr schwierig höhengleich | x | ||||
- einfach höhenungleich | x | ||||
- schwierig höhenungleich | x | ||||
- sehr schwierig höhenungleich | x | ||||
b) Anlagen des Schienenverkehrs | |||||
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke | |||||
- ohne Weichen und Kreuzungen | x | ||||
- ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Gelände | x | ||||
- mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände | x | ||||
- mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände | x | ||||
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe | |||||
- mit einfachen Spurplänen | x | ||||
- mit schwierigen Spurplänen | x | ||||
- mit sehr schwierigen Spurplänen | x | ||||
c) Anlagen des Flugverkehrs | |||||
- einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggelände | x | ||||
- schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfen | x | ||||
- schwierige Verkehrsflächen für Flughäfen | x |
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) G. v. 22. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 88 m.W.v. 28. September 2023
Frühere Fassungen von Anlage 13 HOAI
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 28.09.2023 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) vom 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 13 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 47 HOAI Leistungsbild Verkehrsanlagen
... 9. für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) mit 1 Prozent. (2) Anlage 13 Nummer 13.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für ...
§ 48 HOAI Honorare für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen (vom 01.01.2021)
... Für die in § 47 und der Anlage 13 Nummer 13.1 genannten Grundleistungen bei Verkehrsanlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ... bis 40 Punkte. (5) Für die Zuordnung zu den Honorarzonen ist die Objektliste der Anlage 13 Nummer 13.2 zu berücksichtigen. (6) Für Umbauten und Modernisierungen von Verkehrsanlagen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2636
Artikel 1 1. HOAIÄndV
... „Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 47 und der Anlage 13 Nummer 13.1 aufgeführten Grundleistungen bei Verkehrsanlagen sind in der folgenden Honorartafel für ... des § 45 festgesetzt:" durch die Wörter „Für die in § 47 und der Anlage 13 Nummer 13.1 genannten Grundleistungen bei Verkehrsanlagen sind die in der nachstehenden Honorartafel ...
Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 3 ROGÄndG Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
... Nummer 13.1 LPH 2 Buchstabe j der Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10775/a183065.htm