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§ 100d - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte



(1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden, ist die Maßnahme unzulässig.

(2) 1Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c erlangt wurden, dürfen nicht verwertet werden. 2Aufzeichnungen über solche Erkenntnisse sind unverzüglich zu löschen. 3Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist zu dokumentieren.

(3) 1Bei Maßnahmen nach § 100b ist, soweit möglich, technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. 2Erkenntnisse, die durch Maßnahmen nach § 100b erlangt wurden und den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sind unverzüglich zu löschen oder von der Staatsanwaltschaft dem anordnenden Gericht zur Entscheidung über die Verwertbarkeit und Löschung der Daten vorzulegen. 3Die Entscheidung des Gerichts über die Verwertbarkeit ist für das weitere Verfahren bindend.

(4) 1Maßnahmen nach § 100c dürfen nur angeordnet werden, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass durch die Überwachung Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nicht erfasst werden. 2Das Abhören und Aufzeichnen ist unverzüglich zu unterbrechen, wenn sich während der Überwachung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Äußerungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. 3Ist eine Maßnahme unterbrochen worden, so darf sie unter den in Satz 1 genannten Voraussetzungen fortgeführt werden. 4Im Zweifel hat die Staatsanwaltschaft über die Unterbrechung oder Fortführung der Maßnahme unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen; § 100e Absatz 5 gilt entsprechend. 5Auch soweit für bereits erlangte Erkenntnisse ein Verwertungsverbot nach Absatz 2 in Betracht kommt, hat die Staatsanwaltschaft unverzüglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen. 6Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

(5) 1In den Fällen des § 53 sind Maßnahmen nach den §§ 100b und 100c unzulässig; ergibt sich während oder nach Durchführung der Maßnahme, dass ein Fall des § 53 vorliegt, gilt Absatz 2 entsprechend. 2In den Fällen der §§ 52 und 53a dürfen aus Maßnahmen nach den §§ 100b und 100c gewonnene Erkenntnisse nur verwertet werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Bedeutung des zugrunde liegenden Vertrauensverhältnisses nicht außer Verhältnis zum Interesse an der Erforschung des Sachverhalts oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten steht. 3§ 160a Absatz 4 gilt entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 100d StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.08.2017 (08.11.2017)Berichtigung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
vom 01.11.2017 BGBl. I S. 3630
aktuell vorher 24.08.2017Artikel 3 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
vom 17.08.2017 BGBl. I S. 3202
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
aktuellvor 01.01.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 100d StPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 100d StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 100e StPO Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c (vom 24.08.2017)
...  3. bei Maßnahmen nach § 100c die tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne des § 100d Absatz 4 Satz 1 . (5) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so sind die auf ... Person verwendet werden. 2. Die Verwendung der Daten, auch solcher nach § 100d Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz , zu Zwecken der Gefahrenabwehr ist nur zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Lebensgefahr ...
§ 100f StPO Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum (vom 26.11.2019)
... darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. (4) § 100d Absatz 1 und 2 sowie § 100e Absatz 1, 3, 5 Satz 1 gelten ...
§ 100h StPO Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum (vom 26.11.2019)
... auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden. (4) § 100d Absatz 1 und 2 gilt ...
§ 101 StPO Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen (vom 01.07.2021)
... Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163g gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die ...
§ 101b StPO Statistische Erfassung; Berichtspflichten (vom 02.04.2021)
... der Verlängerung und Abhördauer; 7. wie häufig eine Maßnahme nach § 100d Absatz 4 , § 100e Absatz 5 unterbrochen oder abgebrochen worden ist; 8. ob eine ...
§ 110a StPO Verdeckter Ermittler (vom 26.11.2019)
... der Tat den Einsatz gebietet und andere Maßnahmen aussichtslos wären. § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend. (2) Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, ...
§ 160a StPO Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern (vom 09.11.2017)
... Strafantrag gestellt oder die Ermächtigung erteilt ist. (5) Die §§ 97, 100d Absatz 5 und § 100g Absatz 4 bleiben ...
§ 163f StPO Längerfristige Observation (vom 26.11.2019)
... darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend. (3) Die Maßnahme darf nur durch das Gericht, bei ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020)
... Bedeutung sein können, gelten die §§ 94 bis 97, 98 Abs. 4 sowie die §§ 99 bis 101 der Strafprozeßordnung entsprechend. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
B. v. 01.11.2017 BGBl. I S. 3630
Berichtigung ÜbwRÄndGBer
...  2. Artikel 3 ist wie folgt zu ändern: a) In Nummer 11 ist § 100d Absatz 4 Satz 6 wie folgt zu fassen: „Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend." b) ...

Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
...  „§ 100b Online-Durchsuchung". b) Die Angaben zu den §§ 100d und 100e werden wie folgt gefasst: „§ 100d Kernbereich privater ... b) Die Angaben zu den §§ 100d und 100e werden wie folgt gefasst: „ § 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte § 100e ... aufgehoben. c) Absatz 3 wird Absatz 2 und in Satz 2 Nummer 1 wird die Angabe „ § 100d Abs. 2" durch die Angabe „§ 100e Absatz 3" ersetzt. d) Die ... 3" ersetzt. d) Die Absätze 4 bis 7 werden aufgehoben. 11. Die §§ 100d und 100e werden wie folgt gefasst: „§ 100d Kernbereich privater ... 11. Die §§ 100d und 100e werden wie folgt gefasst: „ § 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte (1) Liegen ... 3. bei Maßnahmen nach § 100c die tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne des § 100d Absatz 4 Satz 1 . (5) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so sind die auf Grund ... beschuldigten Person verwendet werden. 2. Die Verwendung der Daten, auch solcher nach § 100d Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz, zu Zwecken der Gefahrenabwehr ist nur zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Lebensgefahr oder ... 12. In § 100f Absatz 4 werden die Wörter „§ 100b Abs. 1, 4 Satz 1 und § 100d Abs. 2 gelten" durch die Wörter „§ 100e Absatz 1, 3, 5 Satz 1 gilt" ersetzt. ... der Verlängerung und Abhördauer; 7. wie häufig eine Maßnahme nach § 100d Absatz 4 , § 100e Absatz 5 unterbrochen oder abgebrochen worden ist; 8. ob eine ... Absatz 5" ersetzt. 21. In § 161 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 100d Abs. 5 Nr. 3" durch die Wörter „§ 100e Absatz 6 Nummer 3" ersetzt.  ... Beschwerde zwei Wochen." 39. In § 477 Absatz 2 Satz 4 wird die Angabe „ § 100d Abs. 5" durch die Angabe „§ 100e Absatz 6" ersetzt. 40. Nach ...
Artikel 4 ÜbwRÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (vom 24.08.2017)
... ist," ersetzt. 4. In § 120 Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „ § 100d Abs. 1 Satz 6 " durch die Wörter „§ 100e Absatz 2 Satz 6" ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... folgt gefasst: „(1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163g gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... folgt gefasst: „§ 160a Abs. 4 gilt entsprechend." 9. § 100d wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „Tagen" ... angeordneten Maßnahmen." b) In Absatz 2 Nr. 8 wird die Angabe „(§ 100d Abs. 8)" durch die Angabe „(§ 101 Abs. 4 bis 6)" ersetzt. 11. Die ... wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. (4) § 100b Abs. 1, 4 Satz 1 und § 100d Abs. 2 gelten entsprechend. § 100g (1) Begründen bestimmte ... § 101 (1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a, 100c bis 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden ... eine solche Maßnahme nach diesem Gesetz hätte angeordnet werden dürfen. § 100d Abs. 5 Nr. 3 bleibt unberührt." b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und ... zulässig ist, sowie 3. nach Maßgabe des § 476. § 100d Abs. 5, § 100i Abs. 2 Satz 2 und § 108 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt." ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... § 100c Akustische Wohnraumüberwachung § 100d Verfahren bei der akustischen Wohnraumüberwachung § 100e Berichtspflicht bei der ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 1 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Strafprozessordnung
... Personen" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) § 100d Absatz 1 und 2 sowie § 100e Absatz 1, 3, 5 Satz 1 gelten entsprechend." 5. § 100g wird ... ersetzt. b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend." 7. In § 100j Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter ... 10. Dem § 110a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend." 11. In § 119 Absatz 4 Satz 2 Nummer 7 werden nach dem ... 15. Dem § 163f Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „ § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend." 16. In § 406d Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 werden die ... nach den §§ 100b oder 100c erlangten personenbezogenen Daten, auch solchen nach § 100d Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz , nur zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Lebensgefahr, einer dringenden Gefahr für ...