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§ 100i - Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Abs. 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat, so dürfen durch technische Mittel
- 1.
- die Gerätenummer eines Mobilfunkendgerätes und die Kartennummer der darin verwendeten Karte sowie
- 2.
- der Standort eines Mobilfunkendgerätes
(2) 1Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Absatz 1 unvermeidbar ist. 2Über den Datenabgleich zur Ermittlung der gesuchten Geräte- und Kartennummer hinaus dürfen sie nicht verwendet werden und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen.
(3) 1§ 100a Abs. 3 und § 100e Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 gelten entsprechend. 2Die Anordnung ist auf höchstens sechs Monate zu befristen. 3Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als sechs weitere Monate ist zulässig, soweit die in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen fortbestehen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens G. v. 17. August 2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146 m.W.v. 24. August 2017
Frühere Fassungen von § 100i StPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.08.2017 | Artikel 3 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 BGBl. I S. 3202 |
aktuell vorher | 25.07.2015 | Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332 |
aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198 |
aktuell | vor 01.01.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 100i StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 100i StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 101 StPO Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen (vom 01.07.2021)
... Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i , 110a, 163d bis 163g gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen. ... § 100h Abs. 1 die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen, 8. des § 100i die Zielperson, 9. des § 110a a) die Zielperson, b) die ...
§ 479 StPO Übermittlungsverbote und Verwendungsbeschränkungen (vom 01.07.2021)
... zulässig ist, sowie 4. nach Maßgabe des § 476. § 100i Absatz 2 Satz 2 und § 108 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Wenn in den Fällen der ...
Zitat in folgenden Normen
Geldwäschegesetz (GwG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1822; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 GwG Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (vom 18.11.2023)
... Daten, die durch eine Maßnahme nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100f, 100g, 100h, 100i , 100k Absatz 1 Satz 2, den §§ 110a, 163f der Strafprozessordnung oder aus vergleichbar ...
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 171 TKG Mitwirkung bei technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
... Betreiber eines öffentlichen Mobilfunknetzes hat den berechtigten Stellen nach § 100i Absatz 1 der Strafprozessordnung , § 53 des Bundekriminalamtsgesetzes, § 9 Absatz 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, ...
Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020)
... Bedeutung sein können, gelten die §§ 94 bis 97, 98 Abs. 4 sowie die §§ 99 bis 101 der Strafprozeßordnung entsprechend. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 VerkDSpG Änderung der Strafprozessordnung
... eingefügt. 8. In § 477 Absatz 2 Satz 4 werden nach der Angabe „§ 100i Abs. 2 Satz 2" ein Komma und die Wörter „§ 101a Absatz 4 und 5" ...
Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft
G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602
Artikel 2 TKGBDAG Änderung der Strafprozessordnung
... 9 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist, wird nach § 100i folgender § 100j eingefügt: „§ 100j (1) Soweit dies ...
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202, 3630; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 17.12.2019)
... die Wörter „§ 100e Absatz 1, 3, 5 Satz 1 gilt" ersetzt. 13. In § 100i Absatz 3 werden die Wörter „§ 100b Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... „(1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i , 110a, 163d bis 163g gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden ...
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... die Angabe (§ 101 Abs. 4 bis 6)" ersetzt. 11. Die §§ 100f bis 101 werden wie folgt gefasst: § 100f (1) Auch ohne Wissen ... auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden. § 100i (1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder ... 101 (1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a, 100c bis 100i , 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen. ... 100h Abs. 1 die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen, 8. des § 100i die Zielperson, 9. des § 110a a) die Zielperson, b) die ... sowie 3. nach Maßgabe des § 476. § 100d Abs. 5, § 100i Abs. 2 Satz 2 und § 108 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt." b) In Absatz 5 ...
Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
G. v. 13.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 311
Artikel 1 FIURiskASG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Daten, die durch eine Maßnahme nach den §§ 100a, 100b, 100c, 100f, 100g, 100h, 100i , 100k Absatz 1 Satz 2, den §§ 110a, 163f der Strafprozessordnung oder aus vergleichbar ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... Verkehrsdaten § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100j ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 1 StV-DSAnpUG-EU Änderung der Strafprozessordnung
... zulässig ist, sowie 4. nach Maßgabe des § 476. § 100i Absatz 2 Satz 2 und § 108 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Die Verwendung von durch ...
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