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§ 104 - Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur in folgenden Fällen durchsucht werden:
- 1.
- bei Verfolgung auf frischer Tat,
- 2.
- bei Gefahr im Verzug,
- 3.
- wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass während der Durchsuchung auf ein elektronisches Speichermedium zugegriffen werden wird, das als Beweismittel in Betracht kommt, und ohne die Durchsuchung zur Nachtzeit die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre oder
- 4.
- zur Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel-, Cannabis- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.
(3) Die Nachtzeit umfasst den Zeitraum von 21 bis 6 Uhr.
Text in der Fassung des Artikels 13a Cannabisgesetz (CanG) G. v. 27. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 109 m.W.v. 1. April 2024
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Frühere Fassungen von § 104 StPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2024 | Artikel 13a Cannabisgesetz (CanG) vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109 |
aktuell vorher | 01.07.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2099 |
aktuell vorher | 25.07.2015 | Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332 |
aktuell | vor 25.07.2015 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 104 StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 104 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 106 StPO Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts (vom 25.07.2015)
... Beginn bekanntzumachen. Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in § 104 Abs. 2 bezeichneten ...
§ 111b StPO Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung (vom 01.07.2017)
... werden. § 94 Absatz 3 bleibt unberührt. (2) Die §§ 102 bis 110 gelten ...
§ 111e StPO Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (vom 01.07.2017)
... § 108 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. (6) Die Möglichkeit einer Anordnung nach § 324 ...
§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021)
... 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § ...
Zitat in folgenden Normen
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 61 BKAG Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
... sowie anderes befriedetes Besitztum. (2) Während der Nachtzeit ( § 104 Absatz 3 der Strafprozessordnung ) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ...
Bundespolizeigesetz (BPolG)
Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 45 BPolG Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
... sowie anderes befriedetes Besitztum. (2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 der Strafprozeßordnung) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den ...
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 59b GWB Durchsuchungen (vom 19.01.2021)
... Grundrecht des Artikels 13 des Grundgesetzes wird insofern eingeschränkt. § 104 Absatz 1 und 3 der Strafprozessordnung gilt entsprechend. (2) Durchsuchungen können nur auf Anordnung des ...
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 14a SchwarzArbG Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren (vom 18.07.2019)
... der Fall, wenn 1. eine Maßnahme nach den §§ 99, 102, 103 oder 104 der Strafprozessordnung beantragt worden ist, 2. eine Maßnahme nach § 100a der Strafprozessordnung ...
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1142; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
§ 29 PUAG Herausgabepflicht
... dass der gesuchte Gegenstand sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Die §§ 104 , 105 Abs. 2 und 3, §§ 106, 107 und 109 der Strafprozessordnung sind entsprechend ...
Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020)
... lassen, daß sich die gesuchte Sache in ihrem Gewahrsam befindet. Die §§ 104 , 105 Abs. 2 bis 4, §§ 106 bis 110 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 13a CanG Änderung der Strafprozessordnung
... „oder Nummer 5," die Angabe „5a, 5b," eingefügt. 4. In § 104 Absatz 2 werden nach dem Wort „Betäubungsmittel-" ein Komma und das Wort ...
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... der Fall, wenn 1. eine Maßnahme nach den §§ 99, 102, 103 oder 104 der Strafprozessordnung beantragt worden ist, 2. eine Maßnahme nach § 100a der Strafprozessordnung ...
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
G. v. 25.12.2008 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 BKATerrorG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... sowie anderes befriedetes Besitztum. (2) Während der Nachtzeit ( § 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung ) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... Wörter „§ 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2" ersetzt. 15. § 104 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... angeordnet werden. § 94 Absatz 3 bleibt unberührt. (2) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. § 111c Vollziehung der Beschlagnahme ... § 108 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. (6) Die Möglichkeit einer Anordnung nach § 324 ... §§ 459, 459a sowie 459c Absatz 1 und 2 entsprechend. (3) Die §§ 102 bis 110, 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... 102 Durchsuchung bei Beschuldigten § 103 Durchsuchung bei anderen Personen § 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105 Verfahren bei der Durchsuchung ...
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... darf. Das Grundrecht des Artikels 13 des Grundgesetzes wird insofern eingeschränkt. § 104 Absatz 1 und 3 der Strafprozessordnung gilt entsprechend. (2) Durchsuchungen können nur auf Anordnung des Amtsrichters ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
G. v. 07.07.1997 BGBl. I S. 1650; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354
§ 20t BKAG Betreten und Durchsuchen von Wohnungen (vom 01.01.2009)
... sowie anderes befriedetes Besitztum. (2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den ...
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