§ 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
(1) 1Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. 2Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.
(2)
1Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des §
103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen.
2Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in §
104 Abs. 2 bezeichneten Räume.
Frühere Fassungen von § 106 StPO
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interne Verweise§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021) ... 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § ...
Zitat in folgenden NormenUntersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1142; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 440
§ 29 PUAG Herausgabepflicht ... den zu durchsuchenden Räumen befindet. Die §§ 104, 105 Abs. 2 und 3, §§ 106 , 107 und 109 der Strafprozessordnung sind entsprechend ...
Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020) ... die gesuchte Sache in ihrem Gewahrsam befindet. Die §§ 104, 105 Abs. 2 bis 4, §§ 106 bis 110 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend. (5) Bei Gefahr im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017) ... angeordnet werden. § 94 Absatz 3 bleibt unberührt. (2) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. § 111c Vollziehung der Beschlagnahme ... § 108 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. (6) Die Möglichkeit einer Anordnung nach § 324 ... §§ 459, 459a sowie 459c Absatz 1 und 2 entsprechend. (3) Die §§ 102 bis 110, 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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