§ 107 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 36 SozERG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 106 folgender § 107 eingefügt: „§ 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... wird nach der Angabe zu § 106 folgender § 107 eingefügt: „ § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... Leistungen nach dem Vierzehnten Buch." 5. Nach § 106 wird folgender § 107 eingefügt: „§ 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... 5. Nach § 106 wird folgender § 107 eingefügt: „ § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch ... und" vorangestellt. r) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 107 Übergangsregelung". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) ... die Wörter „Übergangs- und" vorangestellt. 69. Folgender § 107 wird angefügt: „§ 107 Übergangsregelung (1) Das ... vorangestellt. 69. Folgender § 107 wird angefügt: „ § 107 Übergangsregelung (1) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen ...
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