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§ 107 - Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
1Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß. 2Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.
Text in der Fassung der Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe G. v. 17. Juli 2015 BGBl. I S. 1332, 1933 m.W.v. 25. Juli 2015
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Frühere Fassungen von § 107 StPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.07.2015 | Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 107 StPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 107 StPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 111 StPO Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten (vom 25.07.2015)
... und die Feststellung der Identität nach Absatz 1 gelten § 106 Abs. 2 Satz 1, § 107 Satz 2 erster Halbsatz, die §§ 108, 109, 110 Abs. 1 und 2 sowie die §§ 163b ...
§ 111b StPO Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung (vom 01.07.2017)
... werden. § 94 Absatz 3 bleibt unberührt. (2) Die §§ 102 bis 110 gelten ...
§ 111e StPO Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (vom 01.07.2017)
... § 108 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. (6) Die Möglichkeit einer Anordnung nach § 324 ...
§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021)
... 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § ...
Zitat in folgenden Normen
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1142; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
§ 29 PUAG Herausgabepflicht
... zu durchsuchenden Räumen befindet. Die §§ 104, 105 Abs. 2 und 3, §§ 106, 107 und 109 der Strafprozessordnung sind entsprechend ...
Vereinsgesetz
G. v. 05.08.1964 BGBl. I S. 593; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
§ 4 VereinsG Ermittlungen (vom 27.06.2020)
... in ihrem Gewahrsam befindet. Die §§ 104, 105 Abs. 2 bis 4, §§ 106 bis 110 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend. (5) Bei Gefahr im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... 94 bis 98 entsprechend mit Ausnahme von § 98 Absatz 2 Satz 3, die §§ 102 bis 110, § 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § ...
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... angeordnet werden. § 94 Absatz 3 bleibt unberührt. (2) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. § 111c Vollziehung der Beschlagnahme ... § 108 Absatz 1 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (5) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend. (6) Die Möglichkeit einer Anordnung nach § 324 ... §§ 459, 459a sowie 459c Absatz 1 und 2 entsprechend. (3) Die §§ 102 bis 110, 111c Absatz 1 und 2, § 111f Absatz 1, § 111k Absatz 1 und 2 sowie § 131 ...
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Anlage 1 StPOuIRGÄndG (zu Artikel 1 Nummer 13)
... der Durchsuchung § 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis § 108 Beschlagnahme anderer ...
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