§ 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
(2) Sofern die Auskunft elektronisch erteilt wird, ist sicherzustellen, dass Maßnahmen nach den
Artikeln 24,
25 und
32 der Verordnung (EU) 2016/679 auch im Bereich der Verschlüsselungstechnik und der Authentifizierung getroffen werden, um den Datenschutz und die Datensicherheit zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Vertraulichkeit und die Unversehrtheit der Daten, die im Melderegister gespeichert sind und an die betroffene Person übermittelt werden.
(3) Das bei einer elektronischen Antragstellung erforderliche Vertrauensniveau zum Nachweis der Identität des Antragstellers wird durch Rechtsverordnung nach
§ 56 Absatz 1 Nummer 6 festgelegt.
Frühere Fassungen von § 10 BMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 18 BMG Meldebescheinigung (vom 01.05.2022) ... elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 ...
§ 18a BMG Meldedatensatz zum Abruf (vom 27.07.2022) ... Meldedatensatz wird unentgeltlich zum Abruf bereitgestellt. (3) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 ...
§ 19 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (vom 26.11.2019) ... welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Sofern die Meldebehörde weitere Formen der Authentifizierung des ...
§ 23 BMG Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht (vom 01.05.2022) ... (6) Die Abmeldung in das Ausland kann schriftlich oder in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 2 und 3 elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person ...
§ 49a BMG Datenbestätigung (vom 01.05.2022) ... zu unterrichten. § 51 Absatz 3 und 5 gilt entsprechend. (4) § 10 Absatz 2 sowie § 40 Absatz 1, 3 und 4 gelten ...
§ 55 BMG Regelungsbefugnisse der Länder (vom 27.07.2022) ... diesem Fall gelten die §§ 4, 5, 6 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 7, 8, 10 , 11 und 40 entsprechend. (4) Durch Landesrecht kann das Muster der Meldescheine ...
Zitat in folgenden NormenBundesmeldedatendigitalisierungsverordnung (BMeldDigiV)
Artikel 1 V. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 683; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
Zitate in ÄnderungsvorschrifteneIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 11 eIDASDG Folgeänderungen ... ist, werden die Wörter „nach dem Signaturgesetz" gestrichen. (4) In § 10 Absatz 3 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2218
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738
Artikel 1 MeldFortGÄndG ... die Wörter „oder Lebenspartners" eingefügt. b) In § 10 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Abrufverfahren" die Wörter „oder eine ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 4 TerrOIBGEG Änderung des Bundesmeldegesetzes ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 17a wird nach den Wörtern „ § 10 Absatz 4 Satz" die Angabe „1 und" eingefügt und werden die Wörter ... 8. In § 38 Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „ § 10 Absatz 4 Satz" die Angabe „1 und" eingefügt. 9. ...
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 21.06.2019 BGBl. I S. 846; zuletzt geändert durch Artikel 154a G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 5 eIDKGEG Folgeänderungen *) (vom 26.11.2019) ... die Wörter „§ 12 des eID-Karte-Gesetzes" eingefügt. (2) In § 10 Absatz 3 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 16 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesmeldegesetzes ... wie folgt gefasst: „§ 9 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Auskunftsrecht der betroffenen ... b) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person". c) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt ... das Wort „Verarbeitung" ersetzt. 8. § 9 wird aufgehoben. 9. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 530
Artikel 5 2. BMGÄndG Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes ... Angabe eingefügt: „§ 49a Datenbestätigung". 2. § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Das bei einer elektronischen Antragstellung ... Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt. (4) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend. § 18a Meldedatensatz zum ... Meldedatensatz wird unentgeltlich zum Abruf bereitgestellt. (3) Im Übrigen gelten § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 11 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 entsprechend." 6. § 23 wird wie folgt ... Person versendet und von dieser bestätigt wird, ersetzt werden. (4) § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend." 8. In § 33 Absatz 3 Satz 1 werden vor der Angabe ... 34a zugelassen ist, oder 2. durch elektronische Datenübertragung. § 10 Absatz 2 gilt für die Fälle des Satzes 1 entsprechend. Zusätzlich darf über die ... unverzüglich zu unterrichten. § 51 Absatz 3 und 5 gilt entsprechend. (4) § 10 Absatz 2 sowie § 40 Absatz 1, 3 und 4 gelten entsprechend." 19. In § 53 wird die ...
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