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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben
§ 10 - COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung (WahlBewCovV k.a.Abk.)
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 ändert mWv. 1. Januar 2022 WahlBewCovV
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt sechs Wochen nach der Feststellung nach § 9 Satz 1 außer Kraft, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2021.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Februar 2021.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung.htm