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Artikel 10 - Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)

Artikel 10 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 10 ändert mWv. 6. Dezember 2024 GewStDV § 20, § 36

Die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), die zuletzt durch Artikel 34 Absatz 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
Dem § 36 wird folgender Satz angefügt:

§ 20 Absatz 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180) ist letztmalig für den Erhebungszeitraum 2024 anzuwenden."

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