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§ 10 - Konsumcannabisgesetz (KCanG)

§ 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum



Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.



 

Zitierungen von § 10 KCanG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 KCanG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KCanG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KCanG Umgang mit Cannabissamen
... Union erlaubt. (3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberührt. (4) Cannabissamen, die entgegen ...
§ 36 KCanG Bußgeldvorschriften (vom 26.06.2024)
... Cannabis oder für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, 6. entgegen § 10 oder § 22 Absatz 1 Satz 1 Cannabis oder Vermehrungsmaterial nicht oder nicht richtig vor dort ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
G. v. 20.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 207
Artikel 1 KCanGuaÄndG Änderung des Konsumcannabisgesetzes
... die Angabe „2 Satz 1" ersetzt. bb) In Nummer 6 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1" durch die Angabe „§ 10" ersetzt. cc) Nach Nummer 13 ... bb) In Nummer 6 wird die Angabe „§ 10 Absatz 1" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. cc) Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 13a eingefügt:  ...