§ 10 Anwendungsvorschrift
§ 5a ist bis einschließlich 31. Dezember 2028 anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 10 TGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2232
Neunte Verordnung zur Änderung der Trennungsgeldverordnung
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 287
Artikel 1 9. TGVÄndV ... 2 bis 4 und" und die Wörter „im Übrigen" gestrichen. 2. In § 10 werden die Wörter „nur bis zum 31. Dezember 2023" durch die Wörter „bis ...
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 4a 7. BesÄndG Änderung der Trennungsgeldverordnung ... 4 und Absatz 2 bis 4 bleibt im Übrigen unberührt." 2. Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 ... unberührt." 2. Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Anwendungsvorschrift § 5a ist nur bis zum ... Die §§ 10 bis 15 werden durch folgenden § 10 ersetzt: „§ 10 Anwendungsvorschrift § 5a ist nur bis zum 31. Dezember 2018 ...
Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_TGV.htm