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§ 10 - Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)

G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1851 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Geltung ab 03.12.2019; FNA: 29-43 Statistik
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§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung



(1) Erhebungsmerkmale sind

1.
für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:

a)
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,

b)
Art des Gebäudes,

c)
Eigentumsverhältnisse,

d)
Gebäudetyp,

e)
Baujahr,

f)
Heizungsart und Energieträger,

g)
Zahl der Wohnungen,

2.
für Wohnungen:

a)
Art der Nutzung,

b)
Leerstandsgründe,

c)
Leerstandsdauer,

d)
Fläche der Wohnung,

e)
Zahl der Räume,

f)
Nettokaltmiete.

(2) Hilfsmerkmale sind:

1.
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,

2.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,

3.
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,

4.
Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,

5.
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.

 
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Zitierungen von § 10 ZensG 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ZensG 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZensG 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 ZensG 2022 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung (vom 10.12.2020)
... der Abgabenordnung wirtschaftlich zuzurechnen sind. (2) Verwaltungen, die Angaben nach § 10 Absatz 1 oder 2 nicht machen können, sind verpflichtet, Angaben zu den Namen und Anschriften der ...
§ 30 ZensG 2022 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
... Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2 , § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und ...
§ 33 ZensG 2022 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben (vom 10.12.2020)
... die statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Daten zu den Merkmalen nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit den Daten zu den Merkmalen nach § 4 Nummer 1 bis 6 und 8, § 5 Nummer 1 und 5 bis 8 und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
§ 11 RegZensErpG Durchführung von Untersuchungen zur Nutzung von Fernerkundungsdaten
... für bis zu 3 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands die Daten zu den Merkmalen nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, d, e, f, g, Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 2 Nummer 5 des Zensusgesetzes 2022 und nach § 4 Nummer 6 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2022 einschließlich abgeleiteter ...