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§ 112 - Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 13.07.2005; FNA: 752-6 Elektrizität und Gas
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§ 112 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 112 EnWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.12.2023Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 112 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 112 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... und Betrieb einer nationalen Transparenzplattform". w) Die Angaben zu den §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „§ 112 (weggefallen)  ... w) Die Angaben zu den §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „ § 112 (weggefallen) § 112a (weggefallen)". x) Nach der Angabe zu § 117b wird ... erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind hiervon nicht umfasst." 76c. Die §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „§ 112 (weggefallen) § ... 76c. Die §§ 112 und 112a werden wie folgt gefasst: „ § 112 (weggefallen) § 112a (weggefallen)". 77. Nach § 117b wird folgender § ...