§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
- 1.
- festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
- 2.
- bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
- 3.
- das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
- a)
- Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
- b)
- auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
- c)
- andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).
(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach
§ 6 Absatz 1 Nummer 1 oder
§ 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder
§ 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit
§ 129b Abs. 1, oder nach den
§§ 176c,
176d,
211,
212,
226,
306b oder
306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach
§ 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.
Frühere Fassungen von § 112 StPO
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interne Verweise§ 68b StPO Zeugenbeistand (vom 13.12.2019) ... die bei der Vernehmung erlangten Erkenntnisse für Verdunkelungshandlungen im Sinne des § 112 Absatz 2 Nummer 3 nutzt oder in einer den Untersuchungszweck gefährdenden Weise weitergibt. (2) ...
§ 112a StPO Haftgrund der Wiederholungsgefahr (vom 01.04.2024) ... 1 findet keine Anwendung, wenn die Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls nach § 112 vorliegen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls nach § ...
§ 114 StPO Haftbefehl (vom 25.07.2015) ... dadurch die Staatssicherheit gefährdet wird. (3) Wenn die Anwendung des § 112 Abs. 1 Satz 2 naheliegt oder der Beschuldigte sich auf diese Vorschrift beruft, sind die ...
Zitat in folgenden NormenJugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 72 JGG Untersuchungshaft ... erreicht werden kann. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ( § 112 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozeßordnung ) sind auch die besonderen Belastungen des Vollzuges für Jugendliche zu berücksichtigen. ...
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zitate in Änderungsvorschriften2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 UHaftRÄndG Änderung der Strafprozessordnung ... (1) Soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§§ 112 , 112a) erforderlich ist, können einem inhaftierten Beschuldigten Beschränkungen ... gefasst: „4. gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112 , 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Abs. 5 vollstreckt ...
Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
G. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
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