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§ 114 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 114 Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung



(1) 1Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen Jahresfinanzbericht nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats (ABl. L 143 vom 29.5.2019, S. 1; L 145 vom 4.6.2019, S. 85) in der jeweils geltenden Fassung zu erstellen und spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahrs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung der in Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Rechnungslegungsunterlagen verpflichtet ist. 2Außerdem muss jedes Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres und vor dem Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 2 genannten Rechnungslegungsunterlagen erstmals der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, eine Bekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in Absatz 2 genannten Rechnungslegungsunterlagen zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich sind. 3Das Unternehmen teilt die Bekanntmachung gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung der Bundesanstalt mit und übermittelt sie unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung der das Unternehmensregister führenden Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister. 4Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt und der Verpflichtung nach Satz 1 unterliegt, hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor Veröffentlichung der Bekanntmachung nach Satz 2, den Jahresfinanzbericht an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln.

(2) Der Jahresfinanzbericht hat mindestens zu enthalten

1.
den Jahresabschluss, der

a)
im Falle eines Unternehmens, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, gemäß dem nationalen Recht des Sitzstaats des Unternehmens aufgestellt und geprüft wurde oder

b)
im Falle eines Unternehmens, das seinen Sitz in einem Drittstaat hat, nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs aufgestellt und geprüft wurde und mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung versehen ist,

2.
den Lagebericht, der

a)
im Falle eines Unternehmens, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, gemäß dem nationalen Recht des Sitzstaats des Unternehmens aufgestellt und geprüft wurde oder

b)
im Falle eines Unternehmens, das seinen Sitz in einem Drittstaat hat, nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs aufgestellt und geprüft wurde,

3.
eine den Vorgaben von § 264 Absatz 2 Satz 3, § 289 Absatz 1 Satz 5 des Handelsgesetzbuchs entsprechende Erklärung und

4.
eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 134 Absatz 2a der Wirtschaftsprüferordnung über die Eintragung des Abschlussprüfers oder eine Bestätigung der Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 134 Absatz 4 Satz 8 der Wirtschaftsprüferordnung über die Befreiung von der Eintragungspflicht.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über

1.
den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 2,

2.
den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 3,

3.
die Sprache, in der die Informationen nach Absatz 2 abzufassen sind, sowie den Zeitraum, für den diese Informationen im Unternehmensregister allgemein zugänglich bleiben müssen und den Zeitpunkt, zu dem diese Informationen zu löschen sind.





 

Frühere Fassungen von § 114 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 14 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
aktuell vorher 19.08.2020Artikel 4 Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
vom 12.08.2020 BGBl. I S. 1874
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2029
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 192 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.07.2012Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
vom 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 1 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuellvor 20.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 114 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 114 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 117 WpHG Konzernabschluss (vom 28.03.2020)
... verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, gelten die §§ 114 und 115 mit der folgenden Maßgabe: 1. Der Jahresfinanzbericht hat auch den ...
§ 118 WpHG Ausnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... Die §§ 114 , 115 und 117 sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die ausschließlich 1. zum ... Sitz in einem Drittstaat, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, von den Anforderungen der §§ 114 , 115 und 117, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 oder § ... der §§ 114, 115 und 117, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 oder § 115 Absatz 6, ausnehmen, soweit diese Emittenten gleichwertigen Regeln eines ... nach den Vorschriften des Drittstaates zu erstellenden Informationen sind jedoch in der in § 114 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 oder § 115 Absatz 6, geregelten Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... einer Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 2, j) § 51 Absatz 2, k) § 114 Absatz 1 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 117, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... 3, auch in Verbindung mit § 117, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 Nummer 2 , l) § 115 Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 117, jeweils auch in ... einer Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 2 oder entgegen § 51 Absatz 2, e) § 114 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 Nummer 1, jeweils auch in ... Absatz 2, e) § 114 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 Nummer 1 , jeweils auch in Verbindung mit § 117, oder entgegen § 118 Absatz 4 Satz 3,  ... 41 Absatz 1 Satz 3, § 46 Absatz 2 Satz 2, § 50 Absatz 1 Satz 2, § 51 Absatz 2, § 114 Absatz 1 Satz 3 , § 115 Absatz 1 Satz 3, § 116 Absatz 2 Satz 2 oder § 118 Absatz 4 Satz 3 eine ... § 107 Absatz 5 Satz 1 oder § 109 Absatz 2 Satz 4 zuwiderhandelt, 15. entgegen § 114 Absatz 1 Satz 4 , § 115 Absatz 1 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit § 117, einen Jahresfinanzbericht ... mit § 117, einen Jahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung gemäß § 114 Absatz 2 Nummer 3 und der Eintragungsbescheinigung oder Bestätigung gemäß § 114 Absatz 2 Nummer ... 114 Absatz 2 Nummer 3 und der Eintragungsbescheinigung oder Bestätigung gemäß § 114 Absatz 2 Nummer 4 oder einen Halbjahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung gemäß § ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder 5. entgegen § 114 Absatz 1 Satz 1 , § 115 Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 117, einen Jahresfinanzbericht, ...
§ 140 WpHG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (vom 19.08.2020)
... §§ 106, 107, 114 und 120 in der ab dem 19. August 2020 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahres-, Einzel- und ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
...  nach Zeitaufwand 1.6 Befreiung von den Anforderungen der §§ 114 bis 117 WpHG (§ 118 Absatz 4 Satz 1 WpHG) nach Zeitaufwand  ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 8b HGB Unternehmensregister (vom 01.01.2024)
... 1 und 2, § 40 Absatz 1, den §§ 41, 46 Absatz 2, den §§ 50, 51 Absatz 2, § 114 Absatz 1 bis § 116 Absatz 2, den §§ 117, 118 Absatz 4 und § 127 des ...

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 11.10.2024)
... derjahr, in dem das Unternehmen Daten nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10 HGB oder nach § 114 Abs. 1 Satz 4 , § 115 Abs. 1 Satz 4, § 116 Abs. 2 Satz 3 oder den §§ 117 oder 118 Abs. 4 ... Einstellung   1430 eines Jahresfinanzberichts nach § 114 Abs. 1 Satz 4 WpHG 440,00 € 1431 eines Halbjahresfinanzberichts nach ...

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 120 KAGB Jahresabschluss und Lagebericht; Verordnungsermächtigung (vom 16.08.2021)
... (7) Soweit die AIF-Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital nach § 114 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet ist, einen Jahresfinanzbericht zu erstellen, sind den Anlegern auf Antrag lediglich ...
§ 135 KAGB Jahresbericht; Verordnungsermächtigung (vom 16.08.2021)
... aufzuführen. (8) Soweit die offene Investmentkommanditgesellschaft nach § 114 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet ist, einen Jahresfinanzbericht zu erstellen, sind den Anlegern auf Antrag lediglich ...

Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV)
V. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 408; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
§ 1 TranspRLDV Anwendungsbereich (vom 03.01.2018)
... § 40 Absatz 1, der §§ 41, 48, 49 und 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie der §§ 114 bis 117 des Wertpapierhandelsgesetzes.  ...
§ 12 TranspRLDV Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen (vom 03.01.2018)
... Regeln eines Drittstaates gelten als gleichwertig zu den Anforderungen des § 114 Absatz 2 Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes , wenn seine Rechtsvorschriften vorschreiben, dass ein Emittent dem § 289 Absatz 1 Satz 1 bis ...
§ 14 TranspRLDV Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit (vom 03.01.2018)
... Regeln eines Drittstaates gelten als gleichwertig zu den Anforderungen des § 114 Absatz 2 Nummer 3 und § 115 Absatz 2 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, wenn seine Rechtsvorschriften ...
§ 17 TranspRLDV Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss (vom 03.01.2018)
... Regeln eines Drittstaates gelten als gleichwertig zu den Anforderungen des § 114 Absatz 2 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes , wenn seine Rechtsvorschriften vorschreiben, dass ein Emittent mit Sitz in dem Drittstaat, der ...

Unternehmensregisterverordnung (URV)
V. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
§ 11 URV Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vom 22.06.2023)
... Internetverbindung wie folgt elektronisch zu übermitteln: 1. Jahresfinanzberichte ( § 114 des Wertpapierhandelsgesetzes ) oder die in § 328 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten ...

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3376; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 18 WpAV Art und Sprache der Veröffentlichung (vom 03.01.2018)
... die Art und Sprache der Veröffentlichung der Bekanntmachung nach § 114 Absatz 1 Satz 2 , § 115 Absatz 1 Satz 2 und § 116 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes gelten ... gelten die §§ 3a und 3b. Für die Informationen nach § 114 Absatz 2 und § 115 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie für die Zahlungs- oder ...
§ 19 WpAV Mitteilung der Veröffentlichung (vom 03.01.2018)
... des Unternehmens über die Veröffentlichung der Bekanntmachung an die Bundesanstalt nach § 114 Absatz 1 Satz 3 , § 115 Absatz 1 Satz 3 und § 116 Absatz 2 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt ...
§ 20 WpAV Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte (vom 03.01.2018)
... Informationen nach § 114 Absatz 2 und § 115 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie die Zahlungs- oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2748 i.V.m. 2009 I S. 470
Artikel 1 8. FinDAGKostVÄndV
... bis 2.500 5.4 Befreiung von den Anforderungen der §§ 37v bis 37y WpHG (§ 37z Abs. 4 Satz 1 WpHG) 500 bis 10.000". ...

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
...  bis 2.500 5.6 Befreiung von den Anforderungen der §§ 114 bis 117 WpHG (§ 118 Absatz 4 Satz 1 WpHG) 500 bis 10.000". ...

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder 12. entgegen § 37v Absatz 1 Satz 1, § 37w Absatz 1 Satz 1 oder § 37x Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in ...

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607), wird wie folgt geändert: 1. § 37v Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort ... 3. In § 39 Abs. 2 Nr. 24 und 25 werden jeweils nach der Angabe „§ 37v Abs. 2 Nr. 3" die Wörter „und der Eintragungsbescheinigung oder Bestätigung ... Wörter „und der Eintragungsbescheinigung oder Bestätigung gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 4" eingefügt. (4) In § 11 Abs. 1 Satz 1 des ...

Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 2 CCP-RR-UG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 wird die Angabe „ § 114 " durch die Angabe „§ 125" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 11 DiRUG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
...  derjahr, in dem das Unternehmen Daten nach § 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10 HGB oder nach § 114 Abs. 1 Satz 4 , § 115 Abs. 1 Satz 4, § 116 Abs. 2 Satz 3 oder den §§ 117 oder 118 Abs. ... Einstellung   1430 eines Jahresfinanzberichts nach § 114 Abs. 1 Satz 4 WpHG 440,00 € 1431 eines Halbjahresfinanzberichts nach ...
Artikel 14 DiRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln." 5. § 114 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 werden die Wörter „dem ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 5 EStOffRLUG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... wie folgt elektronisch zu übermitteln: 1. Jahresfinanzberichte ( § 114 des Wertpapierhandelsgesetzes ) oder die in § 328 Absatz 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 1 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... oder 3. deren öffentliches Zurverfügungstellen der Bundesanstalt nach § 37v Absatz 1, § 37w Absatz 1, § 37x Absatz 1, § 37y oder § 37z des ...
Artikel 2 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „§ 36" durch die Angabe „§ 37" ersetzt. 7. § 37v Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden das Komma und das Wort ... 8. § 37z Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die §§ 37v bis 37y sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die ausschließlich 1. zum Handel ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung". j) Die Angabe zu § 37v wird wie folgt gefasst: „§ 37v Jahresfinanzbericht; ... j) Die Angabe zu § 37v wird wie folgt gefasst: „§ 37v Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung". k) Die Angabe zu § 37w ... „, § 14 Satz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs" eingefügt. 25. § 37v wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 37v Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung". b) In Absatz 1 Satz 2 werden ... wie folgt geändert: a) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 37v bis § 37x" durch die Wörter „die §§ 37v und 37w" ersetzt. ... die Angabe „§ 37v bis § 37x" durch die Wörter „die §§ 37v und 37w" ersetzt. b) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 297 Abs. 2 Satz ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 37v bis 37y" durch die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" ersetzt. b) ... vor Nummer 1 die Angabe „§§ 37v bis 37y" durch die Angabe „§§ 37v , 37w und 37y" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aa) ... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 37v bis 37y" durch die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" und die Angabe ... Satz 1 wird die Angabe „§§ 37v bis 37y" durch die Angabe „§§ 37v , 37w und 37y" und die Angabe „§ 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. ... 37y" durch die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" und die Angabe „§ 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4" durch die Wörter „§ 37v ... 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4" durch die Wörter „§ 37v Absatz 3 oder § 37w Absatz 6" ersetzt. bb) In Satz 3 werden die Wörter ... Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 37w Absatz 1 Satz 1 und 2" und die Angabe „§ 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4" durch die Wörter „§ 37v ... 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4" durch die Wörter „§ 37v Absatz 3 oder § 37w Absatz 6" ersetzt. c) Absatz 5 wird aufgehoben.  ... 1 Satz 2, § 29a Absatz 2 Satz 2, § 30e Absatz 1 Satz 2, § 30f Absatz 2, § 37v Absatz 1 Satz 3, § 37w Absatz 1 Satz 3, § 37x Absatz 2 Satz 2 oder § 37z Absatz 4 ... gg) Nummer 24 wird wie folgt gefasst: „24. entgegen § 37v Absatz 1 Satz 4, § 37w Absatz 1 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, einen ... 37y, einen Jahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung gemäß § 37v Absatz 2 Nummer 3 und der Eintragungsbescheinigung oder Bestätigung gemäß § ... Absatz 2 Nummer 3 und der Eintragungsbescheinigung oder Bestätigung gemäß § 37v Absatz 2 Nummer 4 oder einen Halbjahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung ... b) Absatz 3 Nummer 12 wird wie folgt gefasst: „12. entgegen § 37v Absatz 1 Satz 1, § 37w Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, einen ...
Artikel 11 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... 22 wird folgender Satz angefügt: „Für die Informationen nach § 37v Absatz 2 und § 37w Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie für die Zahlungs- oder ... der Finanzberichte und Zahlungsberichte Die Informationen nach § 37v Absatz 2 und § 37w Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie die Zahlungs- oder ...
Artikel 14 TranspRLÄndRLUG Änderung der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung
... 1, der §§ 26a, 30a, 30b und 30e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie der §§ 37v bis 37y des Wertpapierhandelsgesetzes." 2. § 2 wird wie folgt ...

Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1874
Artikel 4 TranspRLJABÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... durch die Wörter „§ 107 Absatz 1 Satz 1, 2 und 6" ersetzt. 4. § 114 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ... elektronisches Format für Jahresfinanzberichte Die §§ 106, 107, 114 und 120 in der ab dem 19. August 2020 geltenden Fassung sind erstmals auf Jahres-, Einzel- und ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister § 37v Jahresfinanzbericht § 37w Halbjahresfinanzbericht § 37x ... und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister § 37v Jahresfinanzbericht (1) Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, ... verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, gelten § 37v bis § 37x mit der folgenden Maßgabe: 1. Der Jahresfinanzbericht hat auch ... Tochterunternehmen zu beziehen. § 37z Ausnahmen (1) Die §§ 37v bis 37y finden keine Anwendung auf Unternehmen, die ausschließlich zum Handel an einem ... Drittstaat, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, von den Anforderungen der §§ 37v bis 37y, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 ... der §§ 37v bis 37y, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4, ausnehmen, soweit diese Emittenten ... nach den Vorschriften des Drittstaates zu erstellenden Informationen sind jedoch in der in § 37v Abs. 1 Satz 1 und 2, § 37w Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 37x Abs. 1 Satz 1 und 2, jeweils ... § 37x Abs. 1 Satz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4, geregelten Weise der Öffentlichkeit zur ... mit Sitz in einem Drittstaat von der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse nach § 37v und § 37w vor dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnt, ... nach § 30e Abs. 2, l) § 30f Abs. 2, m) § 37v Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 37y, jeweils auch in Verbindung mit einer ... in Verbindung mit § 37y, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3 Nr. 2, n) § 37w Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 37y, ... Rechtsverordnung nach § 30e Abs. 2 oder entgegen § 30f Abs. 2, f) § 37v Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3 Nr. 1, jeweils auch ... 2, f) § 37v Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3 Nr. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, oder entgegen § 37z Abs. 4 Satz ... § 26a Satz 2, § 29a Abs. 2 Satz 2, § 30e Abs. 1 Satz 2, § 30f Abs. 2, § 37v Abs. 1 Satz 3, § 37w Abs. 1 Satz 3 oder § 37x Abs. 1 Satz 3, jeweils auch in Verbindung ... 18 werden folgende neue Nummern 19 und 20 angefügt: „19. entgegen § 37v Abs. 1 Satz 1, § 37w Abs. 1 Satz 1 oder § 37x Abs. 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung ... 37y, einen Jahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3, einen Halbjahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung ... nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder 20. entgegen § 37v Abs. 1 Satz 4, § 37w Abs. 1 Satz 4 oder § 37x Abs. 1 Satz 4, jeweils auch in Verbindung ... 37y, einen Jahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3, einen Halbjahresfinanzbericht einschließlich der Erklärung ...
Artikel 2 TUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... 24 Verfügbarkeit der Finanzberichte Die Informationen im Sinn von § 37v Abs. 2 und § 37w Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes müssen für mindestens ...
Artikel 5 TUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 15a Abs. 4, § 26 Abs. 1, §§ 26a, 29a Abs. 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, § 37v Abs. 1 bis § 37x Abs. 1, §§ 37y, 37z Abs. 4 und § 41 Abs. 4a des ... 15a Abs. 4, § 26 Abs. 1, §§ 26a, 29a Abs. 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, § 37v Abs. 1 bis § 37x Abs. 1, §§ 37y, 37z Abs. 4 und § 41 Abs. 4a des ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 192 10. ZustAnpV Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Wörter „Justiz und für Verbraucherschutz" ersetzt. 4. In § 37v Absatz 3 und § 37w Absatz 6 wird jeweils das Wort „Justiz" durch die Wörter ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister § 114 Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung § 115 Halbjahresfinanzbericht; ... Wertpapierdienstleistungsunternehmens sowie der Art des Verstoßes veröffentlichen; § 114 Absatz 3 und 5 gilt entsprechend. Die in Satz 2 genannten Befugnisse stehen der Bundesanstalt ... Wirkung." 118. Die §§ 37u, 37v, 37w und 37x werden die §§ 113 bis 116. 119. § 37y wird § 117 und wie folgt geändert: a) In ... vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 37v und 37w" durch die Angabe „ §§ 114 und 115" ersetzt. b) In Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 37w Abs. ... vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" durch die Angabe „ §§ 114 , 115 und 117" ersetzt. c) In den Absätzen 2 und 3 wird jeweils die Angabe ... In Satz 1 wird die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" durch die Angabe „ §§ 114 , 115 und 117" und werden die Wörter „§ 37v Absatz 3 oder § 37w Absatz ... Wörter „§ 37v Absatz 3 oder § 37w Absatz 6" durch die Wörter „ § 114 Absatz 3 oder § 115 Absatz 6" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe ... ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „37v" durch die Angabe „ § 114 ", die Angabe „§ 37v" durch die Angabe „§ 114" und jeweils die ... die Angabe „§ 114", die Angabe „§ 37v" durch die Angabe „ § 114 " und jeweils die Angabe „§ 37w" durch die Angabe „§ 115" ... Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 2, j) § 51 Absatz 2, k) § 114 Absatz 1 Satz 3 , auch in Verbindung mit § 117, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach ... 3, auch in Verbindung mit § 117, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 Nummer 2 , l) § 115 Absatz 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 117, jeweils auch in ... einer Rechtsverordnung nach § 50 Absatz 2 oder entgegen § 51 Absatz 2, e) § 114 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 114 Absatz 3 Nummer 1, jeweils auch in ...
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen