§ 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die
§§ 113 und
114 entsprechend.
(2) Zum Schutz von Personen, die zur Unterstützung bei der Diensthandlung hinzugezogen sind, gelten die
§§ 113 und
114 entsprechend.
(3)
1Nach
§ 113 wird auch bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert.
2Nach
§ 114 wird bestraft, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift.
Frühere Fassungen von § 115 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenAufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 54 AufenthG Ausweisungsinteresse (vom 31.10.2024) ... Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder f) gegen die öffentliche Sicherheit nach § 125 oder § 125a des ... Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder f) gegen die öffentliche Sicherheit nach § 125 oder § 125a des ... Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder f) gegen die öffentliche Sicherheit nach § 125 oder § 125a des ...
§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse (vom 17.04.2024) ... sind Straftaten mit geringem Unrechtsgehalt Straftaten nach § 113 Absatz 1, § 115 des Strafgesetzbuches , soweit er die entsprechende Geltung des § 113 Absatz 1 des Strafgesetzbuches vorsieht, den ...
Bundesjagdgesetz
neugefasst durch B. v. 29.09.1976 BGBl. I S. 2849; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
NATO-Truppen-Schutzgesetz (NTSG)
neugefasst durch B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1226
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Artikel 3 InnSichVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder". ddd) Folgender Buchstabe f wird angefügt: „f) ... Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder f) gegen die öffentliche Sicherheit nach § 125 oder § 125a des ... Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen nach § 115 des Strafgesetzbuches , oder f) gegen die öffentliche Sicherheit nach § 125 oder § 125a des ...
Vierundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2130
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1226
Artikel 1 52. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches ... Vollstreckungsbeamte". b) Die Angabe zum bisherigen § 114 wird die Angabe zu § 115 und wie folgt gefasst: „§ 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff ... zum bisherigen § 114 wird die Angabe zu § 115 und wie folgt gefasst: „ § 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten ... Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen". c) Die bisherige Angabe zu den §§ 115 bis 119 wird wie folgt gefasst: „§§ 116 bis 119 ... im Sinne des § 113 Absatz 1 ist." 4. Der bisherige § 114 wird § 115 und wie folgt gefasst: „§ 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff ... 4. Der bisherige § 114 wird § 115 und wie folgt gefasst: „ § 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten ...
Artikel 2 52. StGBÄndG Folgeänderungen ... Angabe „§§ 113, 114 Abs. 2" durch die Angabe „§§ 113, 114, 115 Absatz 2 " ersetzt. (2) In § 3 des Gesetzes zur Ausführung des internationalen ... „§§ 113, 114 Abs. 2" durch die Wörter „§§ 113, 114 und 115 Absatz 2 " ersetzt. (3) In § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 Buchstabe b der ... wird die Angabe „§§ 113, 114" durch die Angabe „§§ 113 bis 115 " ...
Zitate in aufgehobenen TitelnStraffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 2 StrFrhG 1970 Rahmen der Straffreiheit ... für Freiheitsstrafen und Geldstrafen gewährt wegen Straftaten nach den §§ 110, 114 bis 119 und 125 des Strafgesetzbuches sowie nach den §§ 23 und 29 Nr. 4 des ...
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