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§§ 116 bis 119 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§§ 116 bis 119 (weggefallen)


§§ 116 bis 119 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert




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Frühere Fassungen von §§ 116 bis 119 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2017Artikel 1 Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1226

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 116 bis 119 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 116 bis 119 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1226
Artikel 1 52. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... gleichstehen". c) Die bisherige Angabe zu den §§ 115 bis 119 wird wie folgt gefasst: „§§ 116 bis 119 (weggefallen)".  ... zu den §§ 115 bis 119 wird wie folgt gefasst: „§§ 116 bis 119 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 323c wird wie folgt gefasst:  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Straffreiheitsgesetz 1970
G. v. 20.05.1970 BGBl. I S. 509; aufgehoben durch Artikel 50 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 2 StrFrhG 1970 Rahmen der Straffreiheit
... Freiheitsstrafen und Geldstrafen gewährt wegen Straftaten nach den §§ 110, 114 bis 119 und 125 des Strafgesetzbuches sowie nach den §§ 23 und 29 Nr. 4 des ...