Artikel 11 - Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 5 am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Artikel 3 und 9 treten am 1. April 2021 in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und Artikel 9a treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Artikel 3a tritt am 1. April 2024 in Kraft. Die Artikel 9c und 9d treten am 1. Januar 2021 in Kraft.



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