§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
(1) Bier darf unter Steueraussetzung, auch über Drittländer oder Drittgebiete, befördert werden,
- 1.
- aus Steuerlagern im Steuergebiet oder von registrierten Versendern vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet
- a)
- in Steuerlager,
- b)
- in Betriebe von registrierten Empfängern oder
- c)
- zu Begünstigten im Sinn des Artikels 11 Absatz 1 der Systemrichtlinie
in anderen Mitgliedstaaten;
- 2.
- aus Steuerlagern in anderen Mitgliedstaaten oder von registrierten Versendern vom Ort der Einfuhr in anderen Mitgliedstaaten
- a)
- in Steuerlager,
- b)
- in Betriebe von registrierten Empfängern oder
- c)
- zu Begünstigten (§ 8)
im Steuergebiet;
- 3.
- durch das Steuergebiet.
(2) 1In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 hat der Steuerlagerinhaber als Versender oder der registrierte Versender Sicherheit zu leisten. 2Die Sicherheit muss in allen Mitgliedstaaten gültig sein. 3Das Hauptzollamt kann auf Antrag zulassen, dass die Sicherheit durch den Eigentümer, den Beförderer oder den Empfänger des Bieres geleistet wird.
(3) Das Verfahren der Steueraussetzung unter Sicherheitsleistung ist auch dann anzuwenden, wenn Bier, das für Steuerlager im Steuergebiet oder Begünstigte (
§ 8) im Steuergebiet bestimmt ist, über einen anderen Mitgliedstaat befördert wird.
(4) Das Bier ist unverzüglich
- 1.
- vom Steuerlagerinhaber des abgebenden Steuerlagers,
- 2.
- vom registrierten Versender oder
- 3.
- vom Empfänger, wenn dieser im Steuergebiet Besitz am Bier erlangt hat,
aus dem Steuergebiet in den anderen Mitgliedstaat zu befördern oder
- 4.
- vom Steuerlagerinhaber des empfangenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder
- 5.
- vom registrierten Empfänger in seinen Betrieb
im Steuergebiet aufzunehmen oder
- 6.
- vom Begünstigten (§ 8) zu übernehmen.
(5) 1In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Bier das Steuerlager verlässt oder am Ort der Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden ist. 2In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 4 endet die Beförderung unter Steueraussetzung mit der Aufnahme oder Übernahme.
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interne Verweise§ 7 BierStG Registrierte Versender ... rechtzeitig Jahresabschlüsse aufstellen. Die Erlaubnis ist bei Beförderungen nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 davon abhängig, dass Sicherheit nach § 11 Absatz 2 geleistet worden ... nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 davon abhängig, dass Sicherheit nach § 11 Absatz 2 geleistet worden ist. (3) Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn eine der in ...
§ 12 BierStG Ausfuhr (vom 13.02.2023) ... aus dem Steuergebiet § 10 Absatz 2 und für die Ausfuhr über andere Mitgliedstaaten § 11 Absatz 2 entsprechend. (5) Für den Ausgang von Bier in eines der in Artikel 4 Absatz 2 der ...
§ 13 BierStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung (vom 13.02.2023) ... kann. (2) Treten während einer Beförderung von Bier nach den §§ 10 bis 12 im Steuergebiet Unregelmäßigkeiten ein, die eine Überführung des ... unter Steueraussetzung aus dem Steuergebiet in einen anderen Mitgliedstaat befördert worden ( § 11 Absatz 1 Nummer 1 , § 12 Absatz 1) und nicht an seinem Bestimmungsort eingetroffen, ohne dass während der ... Hatte die Person, die für die Beförderung Sicherheit geleistet hat ( § 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 4) keine Kenntnis davon, dass das Bier nicht an seinem Bestimmungsort ... Steuer auf Antrag erstattet. (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten für die in § 11 Absatz 3 genannten Fälle ...
§ 24 BierStG Steuerentlastung im Steuergebiet (vom 13.02.2023) ... befördert wurde, dass für dieses ein Steueraussetzungsverfahren nach den §§ 10 bis 12 wirksam eröffnet worden ist, und 2. dieses Bier a) zu Personen ... festgestellt wird, dass das Steueraussetzungsverfahren nach den §§ 10 bis 12 unwirksam war. Die Steuer wird nur erlassen oder erstattet, soweit der Betrag 500 ...
§ 29 BierStG Durchführung (vom 06.12.2024) ... gilt, soweit Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden, 8. Vorschriften zu § 11 Absatz 1 bis 4 , insbesondere zur Sicherheitsleistung zu erlassen, und dabei a) zur ...
§ 30 BierStG Ordnungswidrigkeiten (vom 13.02.2023) ... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 10 Absatz 3, § 11 Absatz 4 , § 12 Absatz 2 oder § 20c Absatz 4 Bier nicht oder nicht rechtzeitig aufnimmt, nicht ...
Zitat in folgenden NormenBiersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 2 8. VStÄndG Änderung des Biersteuergesetzes (vom 29.10.2022) ... ersetzt und wird nach dem Wort „ist" ein Komma eingefügt. 9. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c werden die ... befördert wurde, dass für dieses ein Steueraussetzungsverfahren nach den §§ 10 bis 12 wirksam eröffnet worden ist, und 2. dieses Bier a) zu ... festgestellt wird, dass das Steueraussetzungsverfahren nach den §§ 10 bis 12 unwirksam war. Die Steuer wird nur erlassen oder erstattet, soweit der Betrag 500 Euro je ...
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
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