Tools:
Update via:
§ 11 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDAufstV)
V. v. 15.03.2017 BGBl. I S. 514 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 31.03.2021 BGBl. I S. 727
Geltung ab 30.03.2017; FNA: 2030-6-32 Beamte
|
Geltung ab 30.03.2017; FNA: 2030-6-32 Beamte
|
§ 11 Bewertung
(1) 1Die Leistungen im Prüfungsgespräch werden wie folgt bewertet:
Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren Punktzahl | Rang- punkte | Note | Notendefinition |
93,70 bis 100,00 | 15 | sehr gut | eine Leistung, die den An- forderungen in besonderem Maß entspricht |
87,50 bis 93,69 | 14 | ||
83,40 bis 87,49 | 13 | gut | eine Leistung, die den An- forderungen voll entspricht |
79,20 bis 83,39 | 12 | ||
75,00 bis 79,19 | 11 | ||
70,90 bis 74,99 | 10 | befriedigend | eine Leistung, die im Allge- meinen den Anforderungen entspricht |
66,70 bis 70,89 | 9 | ||
62,50 bis 66,69 | 8 | ||
58,40 bis 62,49 | 7 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
54,20 bis 58,39 | 6 | ||
50,00 bis 54,19 | 5 | ||
41,70 bis 49,99 | 4 | mangelhaft | eine Leistung, die den An- forderungen nicht ent- spricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendi- gen Grundkenntnisse vor- handen sind und die Män- gel in absehbarer Zeit be- hoben werden können |
33,40 bis 41,69 | 3 | ||
25,00 bis 33,39 | 2 | ||
12,50 bis 24,99 | 1 | ungenügend | eine Leistung, die den An- forderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lücken- haft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht be- hoben werden können |
0,00 bis 12,49 | 0. |
2Bei der Bewertung werden neben der fachlichen Leistung auch die Klarheit der Darstellung und die Ausdrucksfähigkeit angemessen berücksichtigt.
(2) Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission teilt den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern die erreichten Rangpunkte nach Abschluss des Prüfungsgespräches mit und erläutert das Prüfungsergebnis mündlich.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/11_GBPolVDAufstV.htm