Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 11 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (GntDBwVVDV)

V. v. 01.03.2019 BGBl. I S. 205 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 244
Geltung ab 01.04.2019; FNA: 2030-8-5-16 Beamte
|

§ 11 Ergänzende Festlegungen



(1) Die Einstellungsbehörde legt ergänzend fest:

1.
die Eignungsmerkmale und ihre Definition,

2.
die Zuordnung der Eignungsmerkmale zu den Kompetenzbereichen,

3.
die Auswahlinstrumente, die im Auswahlverfahren eingesetzt werden,

4.
die Zuordnung der Auswahlinstrumente zu den Eignungsmerkmalen,

5.
die Einzelheiten der Besetzung der Auswahlkommission,

6.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

7.
das Mindestergebnis für das Bestehen des Auswahlverfahrens und zudem, für welche Eignungsmerkmale oder für welche Gruppen von Eignungsmerkmalen Mindestergebnisse verlangt werden.

(2) Jedes Eignungsmerkmal soll mindestens durch zwei Auswahlinstrumente erfasst werden.

(3) Die ergänzenden Festlegungen werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.