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§ 11 - Orgelbauerausbildungsverordnung (OrgBAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Orgelbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Entwurf und Fertigung,
- 2.
- Durchführen von Teilarbeiten,
- 3.
- Planen und Konstruieren sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/11_Orgelbauerausbildungsverordnung.htm