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§ 11 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 11 (aufgehoben)





Text in der Fassung des Artikels 2 Bürgergeld-Gesetz G. v. 16. Dezember 2022 BGBl. I S. 2328 m.W.v. 1. Januar 2023



 

Frühere Fassungen von § 11 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Bürgergeld-Gesetz
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 2 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
vom 26.07.2016 BGBl. I S. 1824
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Beschäftigungschancengesetz
vom 24.10.2010 BGBl. I S. 1417
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuellvor 01.01.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1 BeschCG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
...  „§ 434w Beschäftigungschancengesetz". 2. In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „seine" durch das Wort „ihre" ersetzt. ...

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 2 BürgerGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 (weggefallen)". b) Nach der ... geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 (weggefallen) ". b) Nach der Angabe zu § 87 wird folgende Angabe eingefügt:  ... von Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss nach § 93." 3. § 11 wird aufgehoben. 4. § 81 Absatz 3a wird wie folgt ...

Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422
Artikel 4 23. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bedarfe und Freibeträge sich jeweils nach § 11 Absatz 4, § 12 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nummer ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
...  8. § 10 wird aufgehoben. 9. § 11 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Dazu ist sie um einen Teil zu ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Eingliederungsbilanz und ... b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Eingliederungsbilanz und Eingliederungsbericht". c) Die Angabe zu § 13 wird ... „sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" ersetzt. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Eingliederungsbilanz und ... ersetzt. 6. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Eingliederungsbilanz und Eingliederungsbericht (1) Die Bundesagentur und jede Agentur ... und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen gelten § 11 Absatz 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des ...
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  „Auf Bundesebene erstellt die Bundesagentur einen Eingliederungsbericht; § 11 Absatz 4 und 5 des Dritten Buches gilt entsprechend." 15. § 71 wird ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 2 9. SGBIIÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Eingliederungsbilanz". b) ... a) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Eingliederungsbilanz". b) Die Angabe zu § 282b wird wie folgt gefasst: ... von Maßnahmen der Arbeitsförderung erörtern." 2. § 11 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...