§ 11 - Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Artikel 1 G. v. 27.07.1992 BGBl. I S. 1398; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Geltung ab 05.08.1992; FNA: 404-25 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 11 Übergangsregelung


§ 11 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Anerkennung einer Beratungsstelle auf Grund II.4 der Entscheidungsformel des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BGBl. I S. 820) steht einer Anerkennung auf Grund des § 8 Absatz 1 und des § 9 dieses Gesetzes gleich.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes G. v. 7. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 351 m.W.v. 13. November 2024

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Frühere Fassungen von § 11 SchKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.11.2024Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
vom 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 11 SchKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 SchKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Artikel 1 2. SchKGÄndG Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... der Beratungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 bewusst zu behindern." 8. In § 11 werden die Wörter „der §§ 8 und 9" durch die Wörter „des ...


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