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§ 11 - Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
Artikel 3 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204, 1215 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.08.2021; FNA: 440-19 Urheberrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.08.2021; FNA: 440-19 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 11 Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
§ 11 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Soll ein nutzergenerierter Inhalt beim Hochladen automatisiert blockiert werden und handelt es sich nicht um eine geringfügige Nutzung nach § 10, so ist der Diensteanbieter verpflichtet,
- 1.
- den Nutzer über das Blockierverlangen des Rechtsinhabers zu informieren,
- 2.
- den Nutzer zugleich mit der Information nach Nummer 1 auf die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Erlaubnis nach § 5 für eine öffentliche Wiedergabe hinzuweisen und
- 3.
- es dem Nutzer zu ermöglichen, die Nutzung als nach § 5 gesetzlich erlaubt zu kennzeichnen.
(2) Soll ein nutzergenerierter Inhalt erst nach dem Hochladen automatisiert blockiert werden, so findet Absatz 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass der Inhalt auch ohne Vorliegen einer Kennzeichnung nach Absatz 1 Nummer 3 für 48 Stunden als mutmaßlich erlaubt gilt.
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Zitierungen von § 11 UrhDaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 UrhDaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UrhDaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 UrhDaG Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters (vom 14.05.2024)
... der Diensteanbieter seine Pflichten nach § 4 und den §§ 7 bis 11 nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards unter Beachtung des Grundsatzes der ...
§ 7 UrhDaG Qualifizierte Blockierung
... verfügbar sind. Beim Einsatz automatisierter Verfahren sind die §§ 9 bis 11 anzuwenden. Satz 2 ist nicht anzuwenden auf Nutzungen von Filmwerken oder Laufbildern ...
§ 9 UrhDaG Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
... Dritter nur geringfügig nutzen (§ 10) oder als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet sind ( § 11 ), wird widerleglich vermutet, dass ihre Nutzung nach § 5 gesetzlich erlaubt ist ... erlaubte Nutzungen). Abbildungen dürfen nach Maßgabe von §§ 10 und 11 vollständig verwendet werden. (3) Der Diensteanbieter informiert den Rechtsinhaber ...
§ 12 UrhDaG Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit
... die öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen nach den §§ 9 bis 11 hat der Diensteanbieter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen. § 5 ... die öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen nach den §§ 9 bis 11 ist der Diensteanbieter bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens, längstens aber bis zum ...
§ 13 UrhDaG Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten
... unberührt. Der Urheber kann hierzu auch im Anwendungsbereich der §§ 9 bis 11 die einfache Blockierung nach § 8 verlangen. (4) Das Recht, die Gerichte ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/11_UrhDaG.htm