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§ 128 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung
Sind Menschen mit Behinderungen auswärtig untergebracht, aber nicht in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen mit voller Verpflegung, so wird ein Betrag nach § 86 zuzüglich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen erbracht.
Text in der Fassung des Artikels 3 Teilhabestärkungsgesetz G. v. 2. Juni 2021 BGBl. I S. 1387 m.W.v. 1. Januar 2022
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Frühere Fassungen von § 128 SGB III
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 3 Teilhabestärkungsgesetz vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387 |
aktuell vorher | 01.08.2019 | Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes vom 08.07.2019 BGBl. I S. 1025 |
aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854 |
aktuell vorher | 28.12.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854 |
aktuell vorher | 01.08.2006 | Artikel 2 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.07.2006 BGBl. I S. 1706 |
aktuell vorher | 31.12.2005 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2005 BGBl. I S. 3676 |
aktuell | vor 31.12.2005 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 128 SGB III
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 128 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.04.2024)
... c) den §§ 119 bis 121, d) den §§ 127 und 128 für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. ...
§ 123 SGB III Ausbildungsgeld bei Berufsausbildung und Unterstützter Beschäftigung (vom 01.08.2024)
... die Unterkunft nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; § 128 ist mit Ausnahme der Erstattung behinderungsbedingter Mehraufwendungen nicht anzuwenden. ...
§ 124 SGB III Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und bei Grundausbildung (vom 01.08.2024)
... geltende Bedarf nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; § 128 ist mit Ausnahme der Erstattung behinderungsbedingter Mehraufwendungen nicht ...
Zitat in folgenden Normen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.08.2024)
... zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, 3. die §§ 127 und 128 des Dritten Buches für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3676
Artikel 1 5. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)
... b) Die bisherigen Nummern 1 bis 3 werden die Nummern 2 bis 4. 7. In § 128 Abs. 1 Nr. 3 werden nach dem Wort „Eingliederungsmaßnahme" das Wort ...
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 BBuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... anderer Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches". d) Die Angabe zu § 128 wird wie folgt gefasst: „§ 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung ... Buches". d) Die Angabe zu § 128 wird wie folgt gefasst: „ § 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger ... die Unterkunft nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; § 128 ist mit Ausnahme der Erstattung behinderungsbedingter Mehraufwendungen nicht anzuwenden. ... geltende Bedarf nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; § 128 ist mit Ausnahme der Erstattung behinderungsbedingter Mehraufwendungen nicht anzuwenden. ... „bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung" eingefügt. 14. § 128 wird wie folgt gefasst: „§ 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung ... eingefügt. 14. § 128 wird wie folgt gefasst: „ § 128 Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Stelle verlangen." 5. § 61 Abs. 4 wird aufgehoben. 5a. In § 128 Abs. 1 werden in Nummer 8 der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 9 ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 EinglVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wird das Wort „sechs" durch das Wort „neun" ersetzt. 5. In § 128 Absatz 1 Nummer 9 werden die Wörter „Anspruch auf einen" gestrichen und das Wort ...
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... § 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen § 128 Sonderfälle der Unterbringung und Verpflegung Vierter Titel ... und 5, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie den §§ 119 bis 121, 127 und 128. " bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Bundesagentur" die Wörter ... 35, 45 Absatz 7, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 und den §§ 127 und 128 auch an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches ... während der und im Anschluss an die Maßnahme einschließen. § 128 Sonderfälle der Unterbringung und Verpflegung Werden behinderte Menschen ...
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Absatz 1, 2 und 5, die §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 3, Satz 2 und die §§ 127 und 128 des Dritten Buches entsprechend. § 1 Absatz 2 Nummer 4 sowie § 36 und § 81 Absatz 3 ...
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 2 TeilhStG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, 3. die §§ 127 und 128 des Dritten Buches für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung." ...
Artikel 3 TeilhStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... c) den §§ 119 bis 121, d) den §§ 127 und 128 für die besonderen Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung." ... durch die Wörter „Mensch mit Behinderungen" ersetzt. 22. In § 128 werden jeweils die Wörter „behinderte Menschen" durch die Wörter ...
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