§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
(1) Die in
§ 126 Absatz 1 Satz 1 genannten Befähigungszeugnisse können bis zu dem auf der Patentkarte vermerkten Ungültigkeitsdatum, längstens jedoch bis zum Ablauf des 17. Januar 2032 in ein Unionspatent nach dieser Verordnung umgetauscht werden.
(1a) Sind die Inhaber oder Inhaberinnen von Zeugnissen nach Absatz 1 zugleich Inhaber oder Inhaberinnen von Radarpatenten oder Streckenkundezeugnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilt worden sind, können die Radarpatente oder Streckenkundezeugnisse zugleich in eine entsprechende besondere Berechtigung nach
§ 16 umgetauscht werden.
(2) 1Der Umtausch von unbeschränkten Fahrerlaubnissen der Klasse C in ein unbeschränktes Unionspatent erfordert den Nachweis einer zusätzlichen Fahrzeit von 180 Tagen als Schiffsführer. 2Ohne Nachweis weiterer Fahrzeit wird ein Unionspatent oder ein Schifferzeugnis für dieselbe Fahrzeuglänge ausgestellt wie die vorgelegte Fahrerlaubnis.
(3) Fahrerlaubnisse der Klasse D können bis zu dem auf dem Patent vermerkten Ungültigkeitsdatum gegen ein Behördenschifferzeugnis nach dieser Verordnung umgetauscht werden.
(4) Fahrerlaubnisse der Klasse E können bis zu dem auf dem Patent vermerkten Ungültigkeitsdatum gegen ein Sportschifferzeugnis nach dieser Verordnung umgetauscht werden.
(5)
1Fahrerlaubnisse der Klasse F nach
§ 126 Absatz 3 können bis zum Ablauf des 17. Januar 2042 bei der zuständigen Behörde gegen ein Fährschifferzeugnis nach dieser Verordnung umgetauscht werden.
2Zugleich wird ein Schifferdienstbuch nach dieser Verordnung ausgestellt.
3Darin wird das Unionsbefähigungszeugnis als Steuermann oder Steuerfrau eingetragen.
(6) Beim Umtausch von Fahrerlaubnissen mit Beschränkungen oder Auflagen sind die Beschränkungen oder Auflagen in das neue Befähigungszeugnis zu übernehmen.
(7)
1Die zuständige Behörde stellt die neuen Befähigungszeugnisse nach dieser Verordnung aus, wenn die antragstellende Person ihr altes Befähigungszeugnis vorlegt und ihre Identität nachweist.
2Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, hat zudem einen Tauglichkeitsnachweis nach
§ 22 Absatz 1 vorzulegen.
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Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025) ... Eintragung eines Befähigungszeugnisses §§ 60, 84, 123 Absatz 5 und 6, § 129 Absatz 5 Satz 2 BinSchPersV § 5.01 Nummer 2 RheinSchPersV 104 ... Maschinenpersonals §§ 61, 62, 63 Absatz 2, §§ 64, 123 Absatz 5, § 129 Absatz 5 Satz 3 BinSchPersV § 10.03 Nummer 2 RheinSchPersV; § 10.02 i. V. m. § 2 ... nach der BinSchPersV oder in ein Rheinpatent nach der RheinSchPersV - als Karte § 129 Absatz 1 und 2 BinSchPersV § 20.03 Nummer 2 RheinSchPersV 129 1082 ... oder in ein Rheinpatent nach der RheinSchPersV - im elektronischen Format § 129 Absatz 1 und 2 BinSchPersV § 20.03 Nummer 2 RheinSchPersV 89 1083 Umtausch ... nach BinSchPersV oder in ein Behördenpatent nach RheinSchPersV § 129 Absatz 3 BinSchPersV 129 1084 Umtausch einer bis zum 17.01.2022 erteilten ... nach BinSchPersV oder in ein Sportpatent nach der RheinSchPersV § 129 Absatz 4 BinSchPersV 129 1085 Umtausch einer bis zum 17.01.2022 erteilten ... 17.01.2022 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse F in ein Fährschifferzeugnis § 129 Absatz 5 Satz 1 BinSchPersV 129 1086 Umtausch eines bis zum 17.01.2022 nach der ... 1081 bis 1088, wenn ein Tauglichkeitsnachweis vorgelegt werden muss § 129 Absatz 7 Satz 2 BinSchPersV § 20.03 Nummer 2 Satz 5 RheinSchPersV Zuzüglich 14 Euro ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 4 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung ... eines Befähigungszeugnisses §§ 60, 84, 123 Absatz 5 und 6, § 129 Absatz 5 Satz 2 BinSchPersV § 5.01 Nummer 2 RheinSchPersV 104 ... Maschinenpersonals §§ 61, 62, 63 Absatz 2, §§ 64, 123 Absatz 5, § 129 Absatz 5 Satz 3 BinSchPersV § 10.03 Nummer 2 RheinSchPersV; § 10.02 i. V. m. § 2 ... der BinSchPersV oder in ein Rheinpatent nach der RheinSchPersV - als Karte § 129 Absatz 1 und 2 BinSchPersV § 20.03 Nummer 2 RheinSchPersV 129 1082 ... oder in ein Rheinpatent nach der RheinSchPersV - im elektronischen Format § 129 Absatz 1 und 2 BinSchPersV § 20.03 Nummer 2 RheinSchPersV 89 1083 Umtausch ... nach BinSchPersV oder in ein Behördenpatent nach RheinSchPersV § 129 Absatz 3 BinSchPersV 129 1084 Umtausch einer bis zum 17.01.2022 erteilten ... nach BinSchPersV oder in ein Sportpatent nach der RheinSchPersV § 129 Absatz 4 BinSchPersV 129 1085 Umtausch einer bis zum 17.01.2022 erteilten ... erteilten Fahrerlaubnis der Klasse F in ein Fährschifferzeugnis § 129 Absatz 5 Satz 1 BinSchPersV 129 1086 Umtausch eines bis zum 17.01.2022 nach der ... 1081 bis 1088, wenn ein Tauglichkeitsnachweis vorgelegt werden muss § 129 Absatz 7 Satz 2 BinSchPersV § 20.03 Nummer 2 Satz 5 RheinSchPersV Zuzüglich 14 Euro ...
Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften ... Karte §§ 78, 79, 80, 81 Absatz 2, auch i. V. m. § 82 Absatz 2, § 129 BinSchPersV 129 1072 Erst- oder Folgeausstellung im elektronischen ... im elektronischen Format §§ 78, 79, 80, 81 Absatz 2, § 129 BinSchPersV 89 1073 Erteilung nach Tauglichkeitsverlängerung ... eines Befähigungs- zeugnisses §§ 60, 84, 123 Absatz 5 und 6, § 129 Absatz 5 Satz 2 BinSchPersV 104 1082 Erstausstellung eines ... personals §§ 61, 62, 63 Absatz 2, §§ 64, 123 Absatz 5, § 129 Absatz 5 Satz 3 BinSchPersV 27 109 Umtausch alter ... Klassen A, B oder C oder eines Rheinpatents in ein Uni- onspatent als Karte § 129 Absatz 1 und 2 BinSchPersV 129 1092 Umtausch einer bis zum ... oder C oder eines Rheinpatents in ein Uni- onspatent im elektronischen Format § 129 Absatz 1 und 2 BinSchPersV 89 1093 Umtausch einer bis zum ... erteilten Fahrerlaubnis der Klasse D in ein Behördenschifferzeugnis § 129 Absatz 3 BinSchPersV 129 1094 Umtausch einer bis zum ... erteilten Fahrerlaubnis der Klasse E in ein Sportschifferzeugnis nach BinSchPersV § 129 Absatz 4 BinSchPersV 129 1095 Umtausch einer bis zum ... erteilten Fahrerlaubnis der Klasse F in ein Fährschifferzeugnis § 129 Absatz 5 Satz 1 BinSchPersV 129 1096 Umtausch eines bis zum ...
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