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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.04.2024 aufgehoben
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§ 12 - Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzAZustAnO)
V. v. 01.06.2018 BGBl. I S. 851 (Nr. 21); aufgehoben durch § 12 A. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 124
Geltung ab 15.06.2018; FNA: 2030-14-225 Beamte
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Geltung ab 15.06.2018; FNA: 2030-14-225 Beamte
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. 2Gleichzeitig treten außer Kraft:
- 1.
- die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31. Januar 2005 (BGBl. I S. 252),
- 2.
- die Allgemeine Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten- und Laufbahnrechts einschließlich beamtenrechtlicher Versorgung, des Besoldungs-, Tarif- und Haushaltsrechts sowie sonstiger Regelungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 5. Dezember 2012 sowie
- 3.
- die Allgemeine Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30. April 2013 (BGBl. I S. 1119).
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