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Artikel 12 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)
Artikel 12 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
Die Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 828) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „5,13 Euro" durch die Angabe „5,28 Euro" ersetzt.
- b)
- Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a wird die Angabe „1,21 Euro" durch die Angabe „1,25 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe b wird die Angabe „2,41 Euro" durch die Angabe „2,48 Euro" ersetzt.
- 2.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „3,46 Euro" durch die Angabe „3,88 Euro" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „14,36 Euro" durch die Angabe „16,08 Euro" ersetzt.
- bbb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „17,43 Euro" durch die Angabe „19,52 Euro" ersetzt.
- ccc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „21,65 Euro" durch die Angabe „24,25 Euro" ersetzt.
- ddd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „27,89 Euro" durch die Angabe „31,24 Euro" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird die Angabe „5,57 Euro" durch die Angabe „6,24 Euro" ersetzt.
- 3.
- In § 23 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „735,67 Euro" durch die Angabe „823,95 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 12 BBVAnpG 2018/2019/2020
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BBVAnpG 2018/2019/2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpG 2018/2019/2020 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 13 BBVAnpG 2018/2019/2020 Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... 4 Absatz 1 der Erschwerniszulagenverordnung, die zuletzt durch Artikel 12 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 ...
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