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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.04.2023 aufgehoben

§ 12 - Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

V. v. 28.09.2021 BAnz AT 29.09.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
Geltung ab 30.09.2021; FNA: 2126-13-33 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 12 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 12 CoronaEinreiseV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.04.2022Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
vom 27.04.2022 BAnz AT 27.04.2022 V1

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 CoronaEinreiseV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 CoronaEinreiseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CoronaEinreiseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 27.04.2022 BAnz AT 27.04.2022 V1
Artikel 1 4. CoronaEinreiseVÄndV
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 12 wie folgt gefasst: „§ 12 (weggefallen)". 2. In § 2 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 12 wie folgt gefasst: „ § 12 (weggefallen) ". 2. In § 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ... die Angabe „PoC-NAAT" durch die Angabe „PoC-NAT" ersetzt. 3. § 12 wird aufgehoben. 4. In § 14 wird die Angabe „28. April" durch die ...