Tools:
Update via:
§ 12 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen",
- 2.
- „Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen" sowie
- 3.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/12_ZahnmedAusbV.htm