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§ 12b - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
neugefasst durch B. v. 05.03.2003 BGBl. I S. 310, 919; zuletzt geändert durch Artikel 70 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9231-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9231-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
Text in der Fassung des Artikels 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften G. v. 10. Dezember 2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932 m.W.v. 18. Dezember 2007
Frühere Fassungen von § 12b StVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.12.2007 | Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 10.12.2007 BGBl. I S. 2833 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12b StVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12b StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 StVG Ersatzpflicht des Fahrzeugführers (vom 17.07.2020)
... der Führer des Kraftfahrzeugs zum Ersatz des Schadens nach den Vorschriften der §§ 8 bis 15 verpflichtet. Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ...
§ 19 StVG Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen (vom 28.07.2021)
... Kraftfahrzeugs nach § 7 Absatz 2 und 3, § 8 Nummer 2 und 3 sowie den §§ 8a bis 16 gelten entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Unfall durch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1653
Artikel 1 AnhHÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Kraftfahrzeugs nach § 7 Absatz 2 und 3, § 8 Nummer 2 und 3 sowie den §§ 8a bis 16 gelten entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Unfall durch einen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
Artikel 5 2. PflVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... bleibt § 12 Abs. 1 unberührt." 4. Die Überschrift des § 12b wird wie folgt gefasst: § 12b Nichtanwendbarkeit der ... 4. Die Überschrift des § 12b wird wie folgt gefasst: § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge". 5. Nach § 37a wird folgender ...
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